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Befähigungs- und Sachkundenachweise

Sachkundeprüfung als Geprüfter Fachmann / Geprüfte Fachfrau für Versicherungsvermittlung IHK ablegen

Um Versicherungen vermitteln oder gewerblich zu Versicherungen beraten zu können, müssen Sie Ihre fachliche Qualifikation nachweisen. In der Regel erfolgt dieser Nachweis durch das erfolgreiche Ablegen der Sachkundeprüfung bei der IHK.  

Inhaltsverzeichnis

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie die Sachkundeprüfung als Geprüfter Fachmann / Geprüfte Fachfrau für Versicherungsvermittlung (IHK) ablegen möchten, müssen Sie sich zunächst bei einer Industrie- und Handelskammer, die die Prüfung anbietet, für einen bestimmten Prüfungstermin anmelden. Die Prüfung wird regelmäßig an acht bundeseinheitlichen Terminen angeboten. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil. Die Teilnahme am praktischen Prüfungsteil setzt das Bestehen des schriftlichen Teils voraus. Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen Sie die notwendigen rechtlichen und fachlichen Kenntnisse nachweisen, beispielsweise hinsichtlich Verbraucherrechten und Fachbegriffen.
Im praktischen Teil müssen Sie ein simuliertes Kundenberatungsgesprächs durchführen.

Sie können vom praktischen Teil befreit werden, wenn Sie über eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater oder Immobiliardarlehensvermittler verfügen oder bereits über einen Sachkundenachweis für einen dieser Berufe verfügen.
Die Prüfung ist bestanden, wenn sowohl der schriftliche als auch der praktische Teil der Prüfung jeweils mit „bestanden“ bewertet worden sind. 

Nach Bestehen der Prüfung stellt die Industrie- und Handelskammer eine Bescheinigung darüber aus. Wurde die Prüfung nicht bestanden, erhalten Sie darüber einen Bescheid, in dem auf die Wiederholungsmöglichkeit hingewiesen wird. 
Alternativ zur Sachkundeprüfung können Sie Ihre Sachkunde für die Erlaubnis auch mit bestimmten Berufsabschlüssen aus dem Versicherungs- und Finanzwesen nachweisen. Eine genaue Auflistung finden Sie unter den weiterführenden Informationen.

Sie melden sich bei einer Industrie- und Handelskammer Ihrer Wahl mit einem Anmeldeformular oder online für die Sachkundeprüfung „Geprüfter Fachmann / Geprüfte Fachfrau für Versicherungsvermittlung IHK“ an. 

  • In der Anmeldung wählen Sie einen Prüfungstermin aus und geben an, ob Sie eine sog. Vollprüfung absolvieren möchten, von dem praktischen Prüfungsteil befreit werden können oder nur die praktische Prüfung als Wiederholungsprüfung ablegen möchten.
  • Außerdem geben Sie in der Anmeldung an, ob Sie im Wahlfach Sach- und Vermögensversicherung oder Vorsorge praktisch geprüft werden möchten.
  • Wenn die Anmeldung vollständig und fristgerecht eingegangen ist, erhalten Sie von der Industrie- und Handelskammer eine Einladung zu der Prüfung mit.weiteren Informationen und einen Gebührenbescheid
  • Nachdem Sie erfolgreich angemeldet sind, ist ein Rücktritt nur unter den Bedingungen der jeweiligen Industrie- und Handelskammer möglich.
  • Bei Bestehen der Prüfung erhalten Sie darüber eine Bescheinigung.
  • Die Bescheinigung erhalten Sie in der Regel 1-2 Wochen nach der Prüfung.
  • Wenn Sie die Prüfung nicht bestehen, erhalten Sie einen Bescheid über das Nichtbestehen, in dem auf die Möglichkeit der Wiederholung hingewiesen wird. Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden. 
  • Die Einzelheiten des Prüfverfahrens regelt die Industrie- und Handelskammer durch Satzung. 

  • Keine Voraussetzungen für Prüfungsanmeldung
  • Für Befreiung vom praktischen Teil:
    • Vorhandene Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater oder Immobiliardarlehensvermittler
    • oder Sachkundenachweis für einen dieser Berufe

  • Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung
  • Ggf. Nachweis, um von der praktischen Prüfung befreit zu werden. Welche Unterlagen hierfür erforderlich sind, können Sie dem Anmeldeformular entnehmen.
  • Bei bloßer Wiederholung des praktischen Prüfungsteils, Nachweis über das Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils

Die IHK erhebt Gebühren nach dem jeweiligen örtlichen Gebührentarif. Die Gebühren variieren danach, ob nur ein Teil der Prüfung abgelegt werden muss.

Die Anmeldefrist zur Sachkundeprüfung wird von der jeweiligen Industrie- und Handelskammer festgelegt.

nach der Prüfung

Bearbeitungsdauer: 1 - 2 Wochen

Widerspruch, soweit durch Landesrecht vorgesehen. 

Detaillierte Informationen zum Widerspruchsverfahren entnehmen Sie dem Bescheid.

Klage vor dem Verwaltungsgericht

  • Formulare: Anmeldeformular der jeweiligen Industrie- und Handelskammer
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: teilweise
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja, zur Prüfung

Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden:

Eine genaue Auflistung der der Sachkundeprüfung gleichgestellten Berufsabschlüsse finden Sie hier: