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Befähigungs- und Sachkundenachweise

Rentenberatung - Erlaubnis

Für die Durchführung von Rentenberatungen ist eine Registrierung bei der zuständigen Behörde notwendig.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Rentenberatung auf folgenden Gebieten betreiben wollen, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde registrieren lassen:

  • gesetzliche Renten- und Unfallversicherung,
  • soziales Entschädigungsrecht,
  • übriges Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrecht mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie der betrieblichen und berufsständischen Versorgung.

Voraussetzungen:

Erforderlich ist  ein Nachweis besonderer Sachkunde in den entsprechenden Rechtsgebieten.

Registriert werden können natürliche und juristische Personen sowie Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit.

Die Registrierung kann, wenn dies zum Schutz der Rechtsuchenden oder des Rechtsverkehrs erforderlich ist, von Bedingungen abhängig gemacht oder mit Auflagen verbunden werden.

Die Rentenberatung ist ein Teilbereich der Rechtsberatung nach § 10 RDG (siehe Leistung Rechtsberatung – Erlaubnis).

Zuständige Stelle für die Registrierung als Erlaubnisinhaber nach Rechtsberatungsgesetz ist in Thüringen der Präsident des Landgerichts Erfurt.

Zuständige Stellen

0.

Domplatz 37 99084 Erfurt


Stelle

Landgericht Erfurt
Domplatz 37
99084 Erfurt

Telefon

0361 57353-3535
Zentrale Telefonvermittlung

Fax

0361 57353-3579

E-Mail

lgerf.poststelle@justiz.thueringen.de

WWW

https://gerichte.thueringen.de/gerichte-in-thueringen/landgericht-erfurt

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

99107 Erfurt


Stelle

Landgericht Erfurt

99107 Erfurt

Telefon

0361 57353-3535
Zentrale Telefonvermittlung

Fax

0361 57353-3579

E-Mail

lgerf.poststelle@justiz.thueringen.de

WWW

https://gerichte.thueringen.de/gerichte-in-thueringen/landgericht-erfurt

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein