Prüfsachverständige für Technische Anlagen und Einrichtungen - Anerkennung beantragen
Prüfsachverständige prüfen und bescheinigen in ihrem jeweiligen Fachbereich die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Anforderungen. Das geschieht im Auftrag des Bauherrn oder anderer Verantwortlicher nach dem Bauordnungsrecht.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Prüfsachverständige prüfen und bescheinigen in ihrem jeweiligen Fachbereich die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Anforderungen. Das geschieht im Auftrag des Bauherrn oder anderer Verantwortlicher nach dem Bauordnungsrecht. Die Prüfsachverständigen sind im Rahmen ihrer Prüfaufgaben unabhängig und nicht an Weisungen des Auftraggebers gebunden.
Die Anerkennung als Prüfsachverständiger für technische Anlagen und Einrichtungen erfolgt nur bei Antragstellern, welche die allgemeinen Voraussetzungen sowie die besonderen Voraussetzungen für diesen Fachbereich erfüllen und nachweisen können. Neben dem Nachweis eines geeigneten Hochschulabschlusses und ausreichend langer Berufs- und Prüferfahrung erfolgt eine Fachbegutachtung, die eine schriftliche und eine mündliche Prüfung beinhaltet.
Wenden Sie sich bitte an das Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur, Referat 21 - Baurecht.
- Abschluss eines Ingenieurstudiums an einer deutschen Hochschule oder eines gleichwertiges Studium an einer ausländischen Hochschule oder an einer sonstigen gleichwertigen ausländischen Einrichtung
- mindestens fünfjährige praktische Tätigkeit als Ingenieur in der Fachrichtung, in der die Anerkennung beantragt wird, davon mindestens 2 Jahre Mitwirkung bei Prüfungen
- Nachweis der besonderen Fachkunde in der beantragten Fachrichtung (wird im Rahmen des Anerkennungsverfahrens durch Fachgutachten beigebracht)
- Lebenslauf
- Kopie der Abschluss- und Befähigungszeugnisse
- Nachweis über Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O oder P)
- Angaben über Niederlassungen und Beteiligungen an Gesellschaften
- Nachweis der Berufserfahrung und Mitwirkung bei Prüfungen
Pro Fachrichtung 200,- bis 300,- € ( Kosten der Fachbegutachtung durch fachbegutachtende Stelle nicht inbegriffen).
Die Anmeldung ist jederzeit möglich. Die Prüfungen finden ca. 1 bis 2 mal im Jahr statt.
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von Prüfungsterminen der fachbegutachtenden Stellen.
Klage
Formlos.
Die Anerkennung kann für folgende Fachgebiete beantragt werden:
- Lüftungsanlagen,
- CO-Warnanlagen,
- Rauch- und Wärmeabzugsanlage,
- Druckbelüftungsanlagen,
- Feuerlöschanlagen,
- Brandmelde- und Alarmierungsanlagen,
- Sicherheitsstromversorgungen.
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
11.12.2020
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
Fachbegutachtende Stellen.
Zuständige Stellen
Stelle | Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur - Referat 21 - Baurecht |
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Telefon | +49 361 5741110000 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Eine telefonische Besprechung oder der Kontakt per E-Mail wird empfohlen. In der Regelarbeitszeit ist der Kontakt möglich von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr. |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |