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Befähigungs- und Sachkundenachweise

Prüfsachverständige für Erd- und Grundbau - Anerkennung beantragen

Prüfsachverständige für Erd- und Grundbau prüfen und bescheinigen die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Anforderungen. Das geschieht im Auftrag des Bauherrn oder anderer Verantwortlicher nach dem Bauordnungsrecht.

Leistungsbeschreibung

Prüfsachverständige für Erd- und Grundbau prüfen und bescheinigen die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben über den Baugrund hinsichtlich Stoffbestand, Struktur und geologischer Einflüsse, dessen Tragfähigkeit und die getroffenen Annahmen zur Gründung oder Einbettung der baulichen Anlage. Das geschieht im Auftrag des Bauherrn oder anderer Verantwortlicher nach dem Bauordnungsrecht. Die Prüfsachverständigen sind im Rahmen ihrer Prüfaufgaben unabhängig und nicht an Weisungen des Auftraggebers gebunden.

Die Anerkennung als Prüfsachverständiger für Erd- und Grundbau erfolgt nur bei Antragstellern, welche die allgemeinen Voraussetzungen sowie die besonderen Voraussetzungen für diesen Fachbereich erfüllen und nachweisen können. Neben dem Nachweis eines geeigneten Hochschulabschlusses und ausreichend langer Berufs- und Prüferfahrung erfolgt eine Fachbegutachtung, die eine Beurteilung von Baugrundgutachten und einen schriftlichen Kenntnisnachweis beinhaltet.

Bitte wenden Sie sich dan das Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur, Referat 21 - Baurecht.

  • Abschluss eines Ingenieurstudiums der Fachrichtung Bauingenieurwesen, der Geotechnik oder eines Studiengangs mit Schwerpunkt Ingenieurgeologie an einer deutschen Hochschule oder eines gleichwertigen Studiums an einer ausländischen Hochschule oder an einer sonstigen gleichwertigen ausländischen Einrichtung
  • mindestens neunjährige Tätigkeit als Ingenieur im Bauwesen, davon mindestens drei Jahre im Erd- und Grundbau bei der Anfertigung oder Beurteilung von Standsicherheitsnachweisen
  • Nachweis der besonderen Fachkunde im Erd- und Grundbau (wird im Rahmen des Anerkennungsverfahrens durch Fachgutachten beigebracht)
  • keine Beteiligung an einem Unternehmen der Bauwirtschaft oder an einem Bohrunternehmen

  • Lebenslauf
  • Kopie der Abschluss- und Befähigungszeugnisse
  • Nachweis über Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O oder P)
  • Angaben zur eigenverantwortlichen und unabhängigen Tätigkeit sowie über Beteiligungen an Gesellschaften oder Unternehmen
  • Nachweis der Berufserfahrung und Mitwirkung bei der Anfertigung oder Beurteilung von Standsicherheitsnachweisen im Erd- und Grundbau
  • Verzeichnis aller in den letzten 2 Jahren vor Beantragung erstellten Baugrundgutachten, davon 10 mit überdurchschnittlichen Anforderungen sowie 2 komplette Gutachten zu erd- und grundbauspezifischen Themen

200,- bis 300,- € ( Kosten der Fachbegutachtung durch fachbegutachtende Stelle nicht inbegriffen)

Die Anmeldung ist jederzeit möglich. Die Prüfungen finden aller 1 bis 2 Jahre statt.

abhängig vom Prüfungstermin der fachbegutachtenden Stelle

Klage

nein, erfolgt formlos.

Auf der Internetseite des Thüringer Ministeriums für Digitales und Infrastruktur finden Sie die Liste der Thüringer Prüfsachverständigen und weitere Informationen.

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft 

09.04.2021

Fachbegutachtende Stelle ist die Bundesingenieurkammer Berlin.

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur - Referat 21 - Baurecht
Werner-Seelenbinder-Straße 8
99096 Erfurt

Telefon

+49 361 5741110000
Zentrale Nummer des Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur

E-Mail

poststelle@tmdi.thueringen.de

WWW

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur - Abteilung 2, Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung

Öffnungszeiten

Eine telefonische Besprechung oder der Kontakt per E-Mail wird empfohlen.

In der Regelarbeitszeit ist der Kontakt möglich von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr.

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja