Prüfingenieure für Standsicherheit - Anerkennung beantragen
Wenn Sie als Prüfingenieur/in für Standsicherheit tätig sein wollen, dann benötigen Sie hierfür die Anerkennung der obersten Bauaufsichtsbehörde.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Prüfingenieur/in für Standsicherheit ist, wer als solcher von der obersten Bauaufsichtsbehörde anerkannt wird. Andere Personen dürfen diese Bezeichnung nicht führen.
Um als Prüfingenieur/in für Standsicherheit anerkannt zu werden, muss sich der Bewerber/ die Bewerberin einer umfangreichen Prüfung seiner/ ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten unterziehen. Um überhaupt zu dieser Prüfung zugelassen zu werden, müssen Sie
- das Studium des Bauingenieurwesens an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiges Studium an einer ausländischen Hochschule abgeschlossen haben,
- seit mindestens zwei Jahren als mit der Tragwerksplanung befasster Ingenieur eigenverantwortlich und unabhängig oder als hauptberuflicher Hochschullehrer tätig sein,
- mindestens zehn Jahre mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, der technischen Bauleitung oder mit vergleichbaren Tätigkeiten betraut gewesen sein, wovon Sie mindestens fünf Jahre lang Standsicherheitsnachweise aufgestellt haben und mindestens ein Jahr lang mit der technischen Bauleitung betraut gewesen sein müssen; die Zeit einer technischen Bauleitung darf jedoch nur bis zu höchstens drei Jahren angerechnet werden,
- durch ihre Leistungen als Ingenieure überdurchschnittliche Fähigkeiten bewiesen haben.
Die Anerkennung eines Prüfingenieurs/ einer Prüfingenieurin für Standsicherheit erfolgt für eine oder auch mehrere der Fachrichtungen
- Massivbau,
- Metallbau und
- Holzbau.
Wenden Sie sich an das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft.
- ein Lebenslauf mit lückenloser Angabe des fachlichen Werdegangs bis zum Zeitpunkt der Antragstellung
- je eine Kopie der Abschluss- und Beschäftigungszeugnisse
- der Nachweis über den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O oder P) oder ein gleichwertiges Dokument eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, der nicht älter als drei Monate sein soll
- Angaben über etwaige sonstige Niederlassungen
- Angaben über eine etwaige Beteiligung an einer Gesellschaft, deren Zweck die Planung oder Durchführung von Bauvorhaben ist
- die Nachweise über die Erfüllung der besonderen Voraussetzungen für die Anerkennung in der jeweiligen Fachrichtung
Anerkennungsgebühr von 250,00 bis 1.500,00 Euro und zusätzlich Kosten des Prüfungsverfahrens
Eine Anerkennung begründet keinen Anspruch auf Erteilung von Prüfaufträgen.
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
14.03.2022
Zuständige Stellen
Stelle | Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft - Referat 21 - Baurecht |
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Telefon | +49 361 5741110000 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Eine telefonische Besprechung oder der Kontakt per E-Mail wird empfohlen. In der Regelarbeitszeit ist der Kontakt möglich von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr. |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |