(Neu-)Zulassung für Ultraleichtflugsportgeräte beantragen
Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Ultraleichtfluggerät besitzen, müssen Sie es unter bestimmten Umständen registrieren lassen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Das Luftsportgeräteverzeichnis speichert die Daten aller im Inland zugelassenen Ultraleichtflugzeuge, Ultraleichthubschrauber und Tragschrauber. Für Luftsportgeräte mit Zulassungspflicht, müssen Sie ein Kennzeichen beantragen, um damit fliegen zu dürfen. Ihr Luftsportgerät wird in diesem Fall von den beauftragten Luftsportverbänden für Sie im Luftsportgeräteverzeichnis registriert.
Zu den Luftsportgeräten mit Zulassungspflicht zählen Dreiachser mit einer Leermasse von über 120 Kilogramm, zum Beispiel:
- Trikes,
- Tragschrauber und
- MotorschirmTrikes.
Gespeichert werden personenbezogene Daten wie Name und Adresse der Besitzerin oder des Besitzers sowie technische Daten, zum Beispiel:
- Art und Muster des Luftfahrzeugs sowie Werknummer der Zelle,
- Staatszugehörigkeits- und Eintragungszeichen des Luftfahrzeugs und
- die Nummer des Blattes des Luftfahrzeugregisters.
Unter besonderen Umständen können deutsche Behörden auf Ihre Daten zugreifen. Das gilt:
- für Verwaltungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Luftverkehrs,
- zur Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen Luftverkehrsvorschriften oder
- zur Verfolgung von Straftaten oder zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit.
Die Eintragungsbescheinigung müssen Sie bei Betrieb Ihres Luftfahrzeugs mitführen.
Wenn Sie Ihr Ultraleichtflugsportgeräte erstmalig zulassen möchten, müssen Sie die Eintragung Ihrer Daten in das Luftportgeräteverzeichnis schriftlich per Post oder per E-Mail beantragen:
- Drucken Sie das Antragsformular auf der Internetseite der beauftragten Luftsportverbände aus und füllen Sie es vollständig aus.
-
Senden Sie das Antragsformular mit den erforderlichen Unterlagen entweder
- per Post oder
- per E-Mail an die Adresse Ihres zuständigen Luftsportverbands.
- Sofern Ihr Antrag vollständig ist, erhalten Sie per Post eine Eintragungsbescheinigung.
keine
- Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder Reisepass und Meldebescheinigung
- Nachweis des Eigentumserwerbs an dem Luftfahrzeug
- Nachweis der Lufttüchtigkeit nach der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät
- Versicherungsbestätigung für den Luftfahrzeughalter
- Nachweis der Löschung, wenn das Luftfahrzeug zuletzt außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung in einem öffentlichen Register eingetragen war
- Frequenzzuteilung
- Lärmzeugnis
- Bei Zulassung durch eine Vertreterin oder einen Vertreter: Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers im Original
Gebühr: EUR 80,00
Es gibt keine Frist.
Die Bearbeitung Ihrer Zulassung dauert ungefähr 5 Tage. Je nach Arbeitsaufkommen kann die Bearbeitung aber auch länger dauern.
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
02.12.2024
Zuständige Stellen
Stelle | Deutscher Ultraleichtflugverband e.V. (DULV) |
---|---|
Telefon | |
Fax | +49 719 293014-39 |
Öffnungszeiten |
Montag 8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
|
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Stelle | Deutscher Aero Club e.V. (DAeC) |
---|---|
Telefon | |
Fax | +49 531 23540-11 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag 8:00 – 16:30 Uhr Dienstag 8:00 – 16:30 Uhr Mittwoch 8:00 – 16:30 Uhr Donnerstag 8:00 – 16:30 Uhr Freitag 8:00 – 14:30 Uhr |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |