Immissionsschutz (Immissionen/ Emissionen)
Unter dem Begriff Immissionsschutz wird die Gesamtheit aller Bestrebungen zusammengefasst, die Immissionen auf ein für Mensch und Umwelt langfristig verträgliches Maß zu begrenze...
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Unter dem Begriff Immissionsschutz wird die Gesamtheit aller Bestrebungen zusammengefasst, die Immissionen auf ein für Mensch und Umwelt langfristig verträgliches Maß zu begrenzen. Hauptinstrument des Immissionsschutzes in Deutschland ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
Für den Immissionsschutz sind Emissionen und Immissionen im Allgemeinen
- Luftverunreinigungen,
- Geräusche (Lärm),
- Erschütterungen
- Licht,
- Wärme,
- Strahlen,
die von Anlagen, dem Verkehr und anderen vom Menschen direkt verursachten Tätigkeiten ausgehen. Immissionen wirken auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Atmosphäre, Boden, Wasser sowie Kultur- oder sonstige Sachgüter ein. Neben Emissionen menschlichen Ursprungs gibt es auch Emissionen aus natürlichen Quellen wie z. B. Vulkane, Sümpfe, Vegetation.
Beschwerdeverfahren:
Sie können sich telefonisch oder schriftlich bei einer der u. g. Stellen beschweren. Der Eingang der Beschwerde wird durch die Behörde im Regelfall bestätigt. Ist die Behörde selbst nicht für diesen Betrieb zuständig, teilt sie es Ihnen mit und übermittelt die Beschwerde an die zuständige Stelle.
Für Beschwerden sind keine speziellen Unterlagen oder Dokumente vorgeschrieben. Bei konkreten Beschwerden über einzelne Verursacher wird die Bearbeitung der Beschwerde allerdings erleichtert, wenn Ihnen der Name des Betriebes, der Einrichtung, des Vereins oder der Person(en) bekannt ist und wenn Sie bereits konkrete Informationen über die Zeiten und die Art der möglichen Belästigung vorlegen können. Je konkreter die Beschwerde beschrieben wird, desto einfacher und schneller gelingt es, den Sachverhalt zu ermitteln.
LUFTVERUNREINIGUNGEN
Luftverunreinigungen (z. B. Rauch, Ruß, Staub, Gase, Dämpfe, Geruchsstoffe) entstehen vorwiegend bei Tätigkeiten in Industrie, Landwirtschaft und Verkehr, aber auch in privaten Haushalten. Sie werden primär in die unterste Schicht der Atmosphäre eingetragen. Von dort können sie auch in höhere Schichten der Atmosphäre und damit an weiter entfernte Orte gelangen.
Luftverunreinigungen lassen sich in gasförmige Substanzen, Aerosole, Partikeln und deren Kombinationen einteilen.
GERÄUSCHE, LÄRM, LÄRMSCHUTZ
Als Lärm werden Geräusche bezeichnet, die durch ihre Lautstärke und Struktur für den Menschen und die Umwelt gesundheitsschädigend oder störend bzw. belastend wirken können. Dabei hängt es von der Verfassung, den Vorlieben und der Stimmung eines Menschen ab, ob Geräusche als Lärm wahrgenommen werden.
Lärmschutz ist ein wichtiger Bestandteil des Umweltschutzes. Unter Lärmschutz werden alle Maßnahmen verstanden, die eine Minderung der vorhandenen Lärmimmissionen zur Folge haben. Diese können sowohl technischer (aktiv an der Schallquelle, passiv am Immissionsort) als auch organisatorischer Art sein.
ERSCHÜTTERUNGEN
Als Erschütterungen werden im Immissionsschutz Schwingungen von festen Körpern verstanden, die belästigende bis gesundheitsschädigende Wirkungen auf den Menschen haben können und Schädigungen an Sachgütern verursachen können. Verursacher von Erschütterungen sind hauptsächlich industrielle und gewerbliche Quellen (z. B. Pressen, Hämmer, Sägewerke), Baustellen (z. B. Vibratoren, Sprengungen), aber auch in erheblichem Umfang der Verkehr.
STRAHLUNG, LICHT, WÄRME
Der Begriff Strahlung beschränkt sich im Geltungsbereich des Immissionsschutzes auf nicht ionisierende Strahlung, wie z. B. elektromagnetische Felder durch Mobilfunk oder Elektrofreileitungen oder auch Licht- und Wärmestrahlungen.
zuständige Stellen bei LUFTVERUNREINIGUNGEN:
- Anlagen (industriell, gewerblich, privat):
Immissionsschutzbehörden der zuständigen Landratsämter bzw. der kreisfreien Städte - Anlagen mit kommunaler Beteiligung:
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz - Straßenverkehr:
- Autobahnen: Autobahndirektion,
- Bundesstraßen: Straßenbauamt,
- sonstige Straßen: Landratsämter bzw. Kommunen
- Schienenverkehr:
- Anlagen der Deutschen Bahn AG:
Deutsche Bahn AG, Bahn-Umwelt-Zentrum, Caroline-Michaelis-Str. 5-11, 10115 Berlin, Tel. +49 30 297-56501, bahn-umwelt-zentrum@bahn.de - andere Schienenwege: regionale Verkehrsbetriebe
- Anlagen der Deutschen Bahn AG:
- Luftverkehr:
- zivil: Thüringer Landesverwaltungsamt, Ref. 520 (Straßen- und Luftverkehr)
- militärisch: siehe Fluglärm (Militär)
zuständige Stellen bei GERÄUSCHE, LÄRM, LÄRMSCHUTZ:
- Industrie-, Gewerbe- und Baulärm:
Immissionsschutzbehörden der zuständigen Landratsämter bzw. der kreisfreien Städte - Lärm von Anlagen mit kommunaler Beteiligung:
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz - Straßenverkehrslärm:
- Autobahnen: Autobahndirektion,
- Bundesstraßen: Straßenbauamt,
- sonstige Straßen: Landratsämter bzw. Kommunen
- Schienenlärm
- Anlagen der Deutschen Bahn AG:
Deutsche Bahn AG, Bahn-Umwelt-Zentrum, Caroline-Michaelis-Str. 5-11, 10115 Berlin, Tel. +49 30 297-56501, bahn-umwelt-zentrum@bahn.de - andere Schienenwege:
regionale Verkehrsbetriebe - zivil:
Thüringer Landesverwaltungsamt, Ref. 520 (Straßen- und Luftverkehr) - militärisch:
siehe Fluglärm (Militär)
- Anlagen der Deutschen Bahn AG:
- Nachbarschaftslärm
- innerhalb Dienstzeit: Ordnungsamt
- außerhalb Dienstzeit: Polizei
- Sport- und Freizeitlärm (privat)
- innerhalb Dienstzeit:
Immissionsschutzbehörden der zuständigen Landratsämter bzw. der kreisfreien Städte - außerhalb Dienstzeit:
Polizei
- innerhalb Dienstzeit:
- Sport- und Freizeitlärm mit kommunaler Beteiligung:
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz- außerhalb Dienstzeit: Polizei
- Gaststättenlärm
- innerhalb Dienstzeit: Ordnungsamt
- außerhalb Dienstzeit: Polizei
zuständige Stellen bei ERSCHÜTTERUNGEN:
- Anlagen (industriell, gewerblich, privat):
Immissionsschutzbehörden der zuständigen Landratsämter bzw. der kreisfreien Städte - Anlagen mit kommunaler Beteiligung:
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz - Straßenverkehr
- Autobahnen: Autobahndirektion,
- Bundesstraßen: Straßenbauamt,
- sonstige Straßen: Landratsämter bzw. Kommunen
- Schienenverkehr
- Anlagen der Deutschen Bahn AG:
- Deutsche Bahn AG, Bahn-Umwelt-Zentrum, Caroline-Michaelis-Str. 5-11, 10115 Berlin, Tel. +49 30 297-56501, bahn-umwelt-zentrum@bahn.de
- andere Schienenwege: regionale Verkehrbetriebe
zuständige Stellen bei STRAHLUNG, LICHT, WÄRME:
- Anlagen (industriell, gewerblich, privat):
Immissionsschutzbehörden der zuständigen Landratsämter bzw. der kreisfreien Städte - Anlagen mit kommunaler Beteiligung:
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz - Mobilfunk:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Außenstelle Leipzig/Standort Erfurt, Zeppelinstraße 16, 99096 Erfurt, Tel. 0361/7398-0
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
17.12.2019
Zuständige Stellen
Stelle | Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) |
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Telefon | |
Fax | 0361 57394-2222 |
WWW | Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 4220 Immissionsschutz/Chemikalien/Abfall Der Immissionsschutz umfasst Maßnahmen zum Schutz vor schädlichen Einwirkungen (Immissionen) von Luftschadstoffen, Lärm, Erschütterungen oder elektromagnetischen Feldern auf die Umwelt, die durch natürliche oder vom Menschen verursachte Prozesse freigesetzt wurden (Emissionen). Ziel des Immissionsschutzes ist es, schädliche Um-welteinwirkungen zu verhindern oder so zu begrenzen, dass Gesundheitsgefahren und erhebliche Belästigungen für die Bevölkerung und die Umwelt vermieden beziehungsweise reduziert werden. Unter Chemikaliensicherheit werden die nationalen und internationalen Bemühungen bezeichnet, durch Gesetze, Übereinkommen, etc. den Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Chemikalien (Gefahrstoffen) zu gewährleisten. Chemikaliensicherheit bedeutet gesundheitlichen Verbraucherschutz im Interesse aller Bürger und ist zugleich wichtiger Bestandteil des Umweltschutzes. |
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Telefon | |
Fax | 0365 838-4205 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleHauptbahnhof StraßenbahnLinie 1 |
Parkplatz | ParkplatzParken in der Zabelstraße möglich Gebühren: Ja |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Stelle | Stadtverwaltung Gera - 4200 Umweltamt Zu den grundlegenden Aufgaben des Fachdienstes Umwelt gehören der Erhalt funktionsfähiger Naturkreisläufe sowie der Schutz der Umwelt. Dies ist Voraussetzung für die Verbesserung der Lebensqualität und die Schaffung einer lebens- und liebenswerten Stadt. Im Fachdienst Umwelt werden insbesondere Fragen von Bodenschutz, Abfallablagerungen, Wasserhaushalt, Emissionen und Immissionen, Chemikaliensicherheit, Natur-, Arten- und Baumschutz behandelt. Die Mitarbeiter/innen des Fachdienstes Umwelt stehen Ihnen gern für alle Fragen zum Umwelt- und Naturschutz im Stadtgebiet zur Verfügung. |
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Telefon | |
Fax | 0365 838-4205 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleHauptbahnhof StraßenbahnLinie 1 |
Parkplatz | ParkplatzParken in der Zabelstraße möglich Gebühren: Ja |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Ansprechpartner/innen
Mitarbeiter/in
Telefon: 0365 838-4220