Beendigung der Tätigkeit als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Bereich der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Gartenbaus und des Fischereiwesens
Die Tätigkeit als öffentlich bestellter Sachverständiger ist beendet, wenn die öffentliche Bestellung erlischt. Das ist der Fall, wenn der Sachverständige gegenüber der jeweilige...
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Die Tätigkeit als öffentlich bestellter Sachverständiger ist beendet, wenn die öffentliche Bestellung erlischt. Das ist der Fall, wenn der Sachverständige gegenüber der jeweiligen Bestellungsbehörde erklärt, dass er nicht mehr als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger tätig sein will, die Zeit, für die der Sachverständige öffentlich bestellt ist, abläuft oder die Bestellungsbehörde die öffentliche Bestellung zurücknimmt oder widerruft. Der Sachverständige hat nach Erlöschen der öffentlichen Bestellung der Bestellungsbehörde die Bestellungsurkunde, den Ausweis und den Rundstempel zurückzugeben.
Für den Bereich Landwirtschaft (einschließlich Gartenbau) wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum.
Für den Bereich Forstwirtschaft (einschließlich Fischereiwesen) wenden Sie sich an die Landesforstanstalt.
Thüringer Ministerium für Infrastuktur und Landwirtschaft
31.01.2019
Zuständige Stellen
Stelle | ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts |
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Telefon | |
Fax | 0361 57401-2250 |
WWW | |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Stelle | Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 41 - Ländliche Entwicklung, Agrarökonomie und Marketingförderung |
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Telefon | |
Fax | +49 361574062 699 |
WWW | |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Ansprechpartner/innen
Referatsbereich Sachverständigenwesen
Telefon: +49 361 574157-763