Zulassungen von Betrieben und Einrichtungen für den innergemeinschaftl. Verkehr nach der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung
Für den gewerblichen Handel und Transport von Tieren oder deren Erzeugnissen innerhalb der EU, benötigt Ihr Betrieb eine behördliche Erlaubnis.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie gewerblich
- Affen und Halbaffen,
- Nutz- und Zuchtgeflügel einschließlich Eintagsküken (in Sendungen von mehr als 19 Tieren, ausgenommen Geflügel zur Aufstockung von Wildbeständen)
- Bruteier in Sendungen von mehr als 19 Stück,
- Samen aus Besamungsstationen und Samendepots,
- Embryonen und Eizellen von Rindern, Pferden, Schweinen, Schafen und Ziegen
in andere EU-Staaten verbringen wollen, benötigt Ihr Betrieb eine behördliche Zulassung.
Einer behördlichen Zulassung bedürfen auch folgende Betriebe, um am innergemeinschaftlichen Verbringen teilnehmen oder beim innergemeinschaftlichen Verbringen genutzt werden zu können:
- Viehhandelsunternehmen, die darauf gerichtet sind, Rinder, Schweine, Schafe oder Ziegen gewerbsmäßig unmittelbar oder über Dritte zu kaufen und innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf wieder zu verkaufen oder in eine fremde, zugelassene Einrichtung umzusetzen,
- Händlerställe für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen,
- Sammelstellen für Rinder, Schweine, Einhufer, Schafe, Ziegen,
- Zoos, Wildparks sonstige Einrichtungen, in denen Tiere zu wissenschaftlichen Zwecken, zu Versuchszwecken, zur Arterhaltung oder zur Erhaltung seltener Rassen gehalten werden.
Wenden Sie sich an das örtlich zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.
Bitte erfragen Sie dies bei der zuständigen Behörde.
Die Erlaubnis ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit in Verbindung mit der dazu ergangenen Anlage, Teil C Nr. 2.18, in der jeweils geltenden Fassung.
Es sind keine Fristen zu beachten.
Zuständige Stellen
Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2470 Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Überwachung des Gesundheitsstatus von Nutz-, Wild- und Haustieren bei anzeige- und meldepflichtigen Krankheiten sowie bei Sanierungsprogrammen, Diagnostik bei Seuchenverdacht, Kennzeichnung von Nutztieren, europaweites Melde- und Berichtswesen, Seuchenhygiene f. tierische Nebenprodukte und Biogasanlagen, Schutz des Lebens und Wohlbefindens der Tiere durch regelmäßige Überwachung (Tierschutz), Überprüfung privater Tierhalter nach Bürgerbeschwerden, Erstellung und Auswertung von Gutachten, Schutz vor Aggessionszuchten, Schlachttier- und Fleischuntersuchung, Kontrolle der Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften um die Verbraucher vor gesundheitlichen Schäden und Irreführung durch Täuschung zu schützen, Kontrolle von Lebensmittel- und Tiertransporten, Kontrolle des Verkehrs mit Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen, EU-Zulassung von Betrieben, Ermittlung bei Erkrankungen nach dem Verzehr von Lebensmitteln, Erlass von Anordnungen zur Durchsetzung von Bestimmungen, Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren, ggf. Einleitung von Strafverfahren, Berichterstattung, Überwachung Tierarzneimittelverkehr |
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Telefon | |
Fax | 0365 838-3575 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleSchenkendorfstraße StraßenbahnLinie 3 |
Parkplatz | ParkplatzParkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung Gebühren: Nein |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |