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Anmeldepflichten

Zulassung einer Kontrollstelle für den ökologischen Landbau beantragen

Wenn Sie eine private Kontrollstelle für den ökologischen Landbau betreiben möchten, benötigen Sie eine Zulassung.

Leistungsbeschreibung

Bevor ein Produkt als Biolebensmittel vermarktet werden darf, muss überprüft werden, ob seine Herstellung den Voraussetzungen entspricht. In Deutschland ist zu diesem Zweck ein System mit privat zugelassenen Kontrollstellen etabliert.
Sie müssen die Zulassung für eine Kontrollstelle bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen. Die Zulassung gilt für das gesamte Gebiet Deutschlands, kann aber auf einzelne Bundesländer beschränkt werden.
Die BLE kann die Zulassung mit Befristungen, Bedingungen und Auflagen oder einem Vorbehalt des Widerrufs versehen. Zudem kann sie Auflagen nachträglich ändern oder neu aufnehmen.
Die Öko-Kontrollstellen werden von den für den ökologischen Landbau zuständigen Kontrollbehörden der Bundesländer überwacht, in denen die jeweilige Kontrollstelle ihren Firmensitz hat.

Für die Zulassung Ihrer Kontrollstelle ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zuständig.

  • Reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag zusammen mit den geforderten Anlagen per Post bei der BLE ein.
    • Sie erhalten die Antragsunterlagen auf mündliche oder schriftliche Anfrage vom BLE.
  • Die BLE prüft den Antrag anhand der rechtlichen Vorgaben.

Prüfung und Zulassung können, je nach Antrag der Kontrollstelle, einzelne oder alle der folgenden Kontrollbereiche umfassen:

  • Kontrollbereich A:
    • Landwirtschaftliche Erzeugung
    • Landwirtschaftliche Erzeugung - Imkerei
    • Landwirtschaftliche Erzeugung - Meeresalgen und Aquakultur
  • Kontrollbereich B: Herstellung verarbeiteter Lebensmittel
  • Kontrollbereich C: Handel mit Drittländern (Import)
  • Kontrollbereich D: Vergabe an Dritte
  • Kontrollbereich E: Herstellung von Futtermitteln

Vor der Zulassung führt die zuständige Stelle eine Vor-Ort Begehung in den Geschäftsräumen durch.

Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung und Zahlung der Gebühren kann Ihre Kontrollstelle den Betrieb aufnehmen.

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Tel.: +49 228 9968450
Fax.: +49 228 68453101
Internet: www.ble.de

  • Akkreditierung
  • Qualitätsmanagement
  • qualifiziertes Kontrollstellenpersonal in ausreichender Anzahl. Die konkreten Anforderungen sind in der Zulassungsordnung geregelt.
  • Standardkontrollprogramm für jeden beantragten Kontrollbereich
  • schriftlich festgelegte Verfahren unter anderem für die Durchführung der
    • Kontrolle
    • Bewertung und Zertifizierung
    • Dokumentation von Kontrollergebnissen
    • Sanktionierung
    • Risikoanalyse
    • Probenahmen und Gebührenerhebung
  • finanzielle, fachliche und personelle Unabhängigkeit
  • ausreichender Versicherungsschutz für alle im Rahmen der Kontrolle möglichen Schadensangelegenheiten

  • Nachweise, die belegen, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen. Die Antragsunterlagen und weitere Informationen können Sie bei der BLE beantragen.

Es fallen Kosten an. Diese richten sich nach dem Bearbeitungsaufwand. Die maximale Gebühr beträgt derzeit EUR 9780,00.

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Antragsprüfung: maximal 3 Monate.
Die Frist beginnt, wenn die Unterlagen vollständig vorliegen.

Formulare: ja

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

28.05.2021

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Tel.: +49 228 9968450
Fax.: +49 228 68453101
Internet: www.ble.de

Zuständige Stellen

Stelle

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn, Stadt

Telefon

+49 22899 6845-0

Fax

+49 22899 6845-3444

E-Mail

info@ble.de

WWW

Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 9:00 bis 13:00 Uhr

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein