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Anmeldepflichten

Wohn- und Betreuungsangebote

Altersgerechte Wohnungen sollen den Bedürfnissen älterer Menschen entsprechen und ihnen eine Lebensführung ohne Hindernisse ermöglichen. Dies wird erreicht durch...

Leistungsbeschreibung

Altersgerechte Wohnungen
sollen den Bedürfnissen älterer Menschen entsprechen und ihnen eine Lebensführung ohne Hindernisse ermöglichen. Dies wird erreicht durch barrierefreie Zugänge zur Wohnung und barrierefreie Gestaltung im Wohnbereich wie z. B. Aufzüge, Rampen, Treppenlifte, rollstuhlgerechte Sanitär- und Kücheneinrichtungen, Haltegriffe in Bad und WC und rutsch hemmende Fußbodenbeläge.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, entsprechende Wohnraumanpassungsmaßnahmen zu finanzieren.
Darüber hinaus gibt es Wohnanlagen für ältere Menschen, die häufig im Verbund mit Serviceangeboten, Betreuungsmöglichkeiten und Pflegeeinrichtungen stehen.

Ambulante Pflegedienste/Häusliche Pflege:
In der häuslichen Pflege haben Pflegebedürftige Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung als Sachleistung. Ambulante Pflegedienste in gemeinnütziger oder privatgewerblicher Trägerschaft bieten ihre Dienste an.

Niedrigschwellige Betreuungsleistungen
(nach § 45b Abs.1 SGB XI) sind zusätzliche Betreuungsleistungen für Personen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen. Hierfür steht je Kalenderjahr ein Betrag in Höhe von bis zu 2.400 Euro zur Verfügung.

Pflegeheime
(gemeinnützige oder privat-gewerbliche) bieten eine Vollversorgung bis hin zur Schwerstpflege an

Altersgerechte Wohnungen
Beratung zum altersgerechten Wohnen erhalten Sie bei den Sozialämtern der Landkreise und kreisfreien Städte und den Wohlfahrtsverbänden.

Ambulante Pflegedienste/Häusliche Pflege
Nähere Auskünfte erteilen die Geschäftsstellen der Pflegekassen und die Sozialämter der Landkreise und kreisfreien Städte.

Niedrigschwellige Betreuungsleistungen
Auskünfte hierzu erteilen die Pflegekassen oder die Alzheimer Gesellschaft Thüringen.

Pflegeheime
Nähere Auskünfte hierzu erteilen die Geschäftsstellen der Pflegekassen, die Heimaufsichtsbehörden und die Sozialämter der Landkreise und kreisfreien Städte.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Gera

Für den Bereich des altersgerechten Wohnens ist das "Fachgebiet 3170 - Elterngeld/Wohnen/Asyl" zuständig, ansonsten wenden Sie sich bitte an das "Fachgebiet 3140 - Soziale Leistungen".

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Gera

Zuständige Stellen

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Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 3140 Teilhabemanagement
Gagarinstraße 99/101
07545 Gera

- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Gesundheit
- Eingliederungshilfen für behinderte Menschen
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (im Rahmen Teilhabemanagement)
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Ausgleichsleistung nach dem Gesetz für Berufliche Rehabilitierungsleistungen

Telefon

0365 838-3141

Fax

0365 838-3145

E-Mail

teilhabemanagement@gera.de

WWW

Teilhabemanagement

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleHerderstraße

StraßenbahnLinie 3

Parkplatz

ParkplatzParken vor dem Dienstgebäude möglich

Gebühren: Nein

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein