Wein - Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldung
Wenn Sie oder Ihr Betrieb Trauben zur Weinerzeugung geerntet haben, müssen Sie die Erntemenge bei der zuständigen Behörde melden.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Die Weinbaubetriebe melden dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd (ALFF Süd) in Weißenfels die Erntemengen nach Gemarkungen, Rebsorte und Qualitätsstufen. Außerdem müssen die an andere Betriebe abgegebenen Mengen ebenfalls gemeldet werden.
Diese Angaben werden bezüglich des zulässigen Hektarertrages geprüft.
Sie melden Ihre geernteten Traubenmengen an die zuständige Behörde. Nur bei Unklarheiten wird sich die Behörde bei Ihnen melden.
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd
- Meldepflichtig sind natürliche oder juristische Personen oder deren Zusammenschlüsse, die Trauben von Rebflächen ab 1000 m² ernten
- Meldepflichtig sind auch diejenigen Erzeuger, die unabhängig von der Größe der Rebflächen, Trauben bzw. Most an andere abgeben oder vermarkten.
- Von der Meldepflicht ausgenommen sind die vollabliefernden Mitglieder von Erzeugergemeinschaften oder Genossenschaften und Traubenerzeuger, die ihre gesamte Ernte selbst verarbeiten oder auf ihre Rechnung verarbeiten lassen.
Es fallen keine Kosten an.
Der späteste Abgabetermin für diese Meldung ist der 15. Januar des Folgejahres.
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Auf den Seiten des TLLLR finden Sie Informationen zum Anbau von Keltertrauben und Tafeltrauben in Thüringen mit Ansprechpartnern zu Rebrechten, Flächentausch, Wiederbepflanzungsrechten etc.
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
28.11.2022
Zuständige Stellen
Stelle | Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd |
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Telefon | |
Fax | +49 344 328080 |
WWW | |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |