Tierarzt - Berufsausübung bei Landestierärztekammer anmelden
Die Aufnahme der Tätigkeit als Tierarzt oder Tierärztin müssen Sie bei den zuständigen Stellen anmelden.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Tierärztin oder Tierarzt in Thüringen Ihren Beruf ausüben wollen, müssen Sie dies innerhalb eines Monats nach Aufnahme der beruflichen Tätigkeit unter Vorlage Ihrer Berechtigungsnachweise bei der Landestierärztekammer Thüringen und bei dem für den Ort Ihrer beruflichen Tätigkeit zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anmelden. Die Beendigung Ihrer Berufsausübung und jeder Wohnsitz- und Niederlassungswechsel ist ebenfalls den genannten Stellen anzuzeigen.
Die Anmeldung Ihrer beruflichen Tätigkeit können Sie persönlich oder schriftlich/elektronisch vornehmen. Für die Anmeldung bei der Landestierärztekammer Thüringen verwenden Sie bitte den Tierärztekammer-Meldebogen sowie das Formblatt "Art der Tätigkeit". Die Anmeldung beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt kann formlos erfolgen.
Wenden Sie sich an die
- Landestierärztekammer Thüringen
Thälmannstr. 1-3
99085 Erfurt
Tel.: 0361/ 64 43 87 93
Fax: 0361/ 64 43 87 95
E-Mail: info@ltkt.de
und an das
- Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dessen bzw. deren Bereich die berufliche Tätigkeit erfolgen soll.
Die Ausübung des tierärztlichen Berufs setzt voraus, dass Ihnen die Approbation als Tierarzt erteilt worden ist. Die vorübergehende Ausübung des tierärztlichen Berufs ist auch aufgrund einer Berufserlaubnis zulässig. Für die Erteilung der Approbation oder der Erlaubnis ist das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz zuständig.
Die Landestierärztekammer Thüringen informiert Sie über die der Anmeldung beizufügenden Unterlagen. Beizufügen sind in jedem Fall die beglaubigten Kopien
- des Hochschulabschlusses,
- der Approbationsurkunde oder der Berufserlaubnis,
- der Promotionsurkunde, falls vorhanden,
- der Fachtierarzturkunde, falls vorhanden.
Es fallen keine Gebühren an.
Die Aufnahme der beruflichen Tätigkeit müssen Sie innerhalb eines Monats, bei vorüber-gehender Berufsausübung innerhalb von fünf Tagen, nach Aufnahme der beruflichen Tätigkeit anmelden.
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Vollständigkeit sowie Eignung der vorgelegten Unterlagen (siehe oben).
Bei Streitigkeiten zwischen Tierärzten sowie zwischen diesen und Dritten, die aus der Berufs-ausübung entstanden sind, kann der Schlichtungsausschuss der Landestierärztekammer Thü-ringen angerufen werden.
- Tierärztekammer-Meldebogen
- Formular „Art der Tätigkeit"
Die Einhaltung der Meldepflichten gehört zu den Berufspflichten der Tierärztinnen und Tierärzte. Schuldhafte Verstöße hiergegen können gemäß § 11 Thüringer Heilberufegesetz mit einem Ordnungsgeld von bis zu fünftausend EUR im Einzelfall belegt werden.
Eine Meldepflicht gegenüber der Landestierärztekammer Thüringen besteht auch, wenn Sie Ihren Beruf in Thüringen nicht ausüben, dort aber Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF)
Landestierärztekammer Thüringen
12.11.2015
Zuständige Stellen
Stelle | Landestierärztekammer Thüringen |
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Telefon | |
Fax | 0361 64438-795 |
WWW | |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Downloads
LTKT
Tierärztekammer-Meldebogen - (Thüringen)
Tierärztekammer: Art der Tätigkeit - (Thüringen)
Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2470 Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Überwachung des Gesundheitsstatus von Nutz-, Wild- und Haustieren bei anzeige- und meldepflichtigen Krankheiten sowie bei Sanierungsprogrammen, Diagnostik bei Seuchenverdacht, Kennzeichnung von Nutztieren, europaweites Melde- und Berichtswesen, Seuchenhygiene f. tierische Nebenprodukte und Biogasanlagen, Schutz des Lebens und Wohlbefindens der Tiere durch regelmäßige Überwachung (Tierschutz), Überprüfung privater Tierhalter nach Bürgerbeschwerden, Erstellung und Auswertung von Gutachten, Schutz vor Aggessionszuchten, Schlachttier- und Fleischuntersuchung, Kontrolle der Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften um die Verbraucher vor gesundheitlichen Schäden und Irreführung durch Täuschung zu schützen, Kontrolle von Lebensmittel- und Tiertransporten, Kontrolle des Verkehrs mit Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen, EU-Zulassung von Betrieben, Ermittlung bei Erkrankungen nach dem Verzehr von Lebensmitteln, Erlass von Anordnungen zur Durchsetzung von Bestimmungen, Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren, ggf. Einleitung von Strafverfahren, Berichterstattung, Überwachung Tierarzneimittelverkehr |
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Telefon | |
Fax | 0365 838-3575 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleSchenkendorfstraße StraßenbahnLinie 3 |
Parkplatz | ParkplatzParkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung Gebühren: Nein |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |
Downloads
Tierärztekammer-Meldebogen - (Thüringen)
Tierärztekammer: Art der Tätigkeit - (Thüringen)