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Telekommunikationsdienstleistungserbringer - Melde-/Anzeigepflicht
Wenn Sie gewerblich öffentliche Telekommunikationsnetze betreiben oder Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit erbringen, müssen Sie die Aufnahme, Änderung und...
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie gewerblich
- öffentliche Telekommunikationsnetze betreiben oder
- Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit erbringen,
müssen Sie die Aufnahme, Änderung und Beendigung Ihrer Tätigkeit sowie Änderungen Ihrer Firma bei der Bundesnetzagentur unverzüglich schriftlich melden.
Diese veröffentlicht regelmäßig ein Verzeichnis der gemeldeten Unternehmen.
Wenden Sie sich an die Bundesnetzagentur - Referat 513.
Die Meldung muss die Angaben enthalten, die für die Identifizierung des Betreibers oder Anbieters erforderlich sind, insbesondere
- die Handelsregisternummer,
- die Anschrift,
- die Kurzbeschreibung des Netzes oder Dienstes sowie
- den voraussichtlichen Termin für die Aufnahme der Tätigkeit.
Die Bundesnetzagentur erhebt Gebühren und Auslagen gemäß § 142 Telekommunikationsgesetz (TKG).
Auf Antrag bestätigt die Bundesnetzagentur innerhalb von einer Woche die Vollständigkeit der Meldung und bescheinigt, dass dem Unternehmen die durch das Telekommunikationsgesetz oder auf Grund dieses Gesetzes eingeräumten Rechte zustehen.
Steht die Einstellung der Geschäftstätigkeit eindeutig fest und ist die Beendigung der Tätigkeit der Bundesnetzagentur nicht innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten schriftlich gemeldet worden, kann die Bundesnetzagentur die Beendigung der Tätigkeit von Amts wegen feststellen.
Die Meldung hat nach einem von der Bundesnetzagentur vorgeschriebenen und veröffentlichten Formular zu erfolgen.
Zuständige Stellen
Liselotte-Hermann-Str. 20a 09127 Chemnitz, Stadt
Stelle | Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Referat 513-7 |
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Telefon | 0371 4582-211 |
Fax | 0371 4582-217 |
WWW | |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
53105 Bonn, Stadt
Stelle | Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Referat 513-7 |
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Telefon | 0371 4582-211 |
Fax | 0371 4582-217 |
WWW | |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |