Zum Inhalt springen
Anmeldepflichten

Spielgeräte aufstellen

Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Leistungsbeschreibung

Für die Aufstellung und den Betrieb von Spielgeräten, die

  • mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die
  • die Möglichkeit eines Gewinnes bieten,

benötigen Sie eine Erlaubnis.

Mit einer Erlaubnis zum Aufstellen von solchen Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen.

  • Zuerst sind von Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zu besorgen und bei der Behörde mit dem schriftlichen Antrag einzureichen.
  • Die Behörde prüft Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit
  • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Erlaubnis mit einem Gebührenbescheid.

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Gewerbebehörde.

  • Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit. Diese wird bei der Beantragung von der Behörde geprüft.
  • Die Bauart der Spielgeräte ist von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen.
  • Der Aufstellungsort entspricht den Durchführungsvorschriften der Gewerbeordnung.

Die zuständige Behörde kann jederzeit Auflagen erteilen, sowohl Ihnen als auch dem Gewerbetreibenden, in dessen Betrieb ein Spielgerät aufgestellt wird.

  • Bescheinigung in Steuersachen (steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) des Finanzamtes (zu beantragen beim Finanzamt des Wohnortes)
     
  • Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung
    (bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers)
     
  • Führungszeugnis in der Belegart OG (zur Vorlage bei einer Behörde)
    (zu beantragen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen, örtlichen Meldebehörde)
  • Auskunft des Insolvenzgerichts, ob ein Verfahren eröffnet wurde
    (zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnortes)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in der Belegart 9
     
  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Bescheinigung über Unterrichtung in Spieler- und Jugendschutz:
    mit einer Bescheinigung der Industrie und Handelskammer müssen Sie nachweisen, dass Sie in den zur Gewerbeausübung notwendigen Kenntnissen unterrichtet worden sind.
  • Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution:
    Das Sozialkonzept beschreibt, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll.
  • Handelsregisterauszug bzw. bei noch in Gründung befindlichen juristischen Personen Gründungsurkunde und Gesellschaftervertrag

Je nach Fall beträgt die Gebühr 250,00 bis 1.000,00 Euro.

Antragsformular

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft

17.11.2021

Zuständige Stellen

.
Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2480 Sicherheit und Ordnung/Gewerbe
Handwerkerhof 13
07548 Gera

Die Aufgaben der Unteren Gewerbebehörde bestimmen sich im wesentlichen aus der Gewerbeordnung. Dazu zählen in erster Linie die Gewerbean-, -ab- und -unmeldungen sowie die Auskünfte aus dem Gewerberegister.

Die entsprechenden Formulare für Gewerbean-, -ab- und -ummeldung stehen als Download in der Serviceleiste zur Verfügung.

Darüber hinaus bestimmen aber auch Reisegewerbe/ Wanderlager, Schornsteinfegerangelegenheiten und allgemeine und handwerksrechtliche Fragen die Aufgaben der Unteren Gewerbebehörde.

Die Gebühren der Unteren Gewerbebehörde sind in der zweiten Verordnung zur Änderung der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für WIrtschaft, Technologie und Arbeit vom 7. Dezember 2010 festgelegt.

Telefon

0365 838-2480

Fax

0365 838-2495

E-Mail

ordnungsamt@gera.de

WWW

Gewerbe

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleSchenkendorfstraße

StraßenbahnLinie 3

Parkplatz

ParkplatzParkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung

Gebühren: Nein

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja

Ansprechpartner/innen

Meier

Mitarbeiter

Telefon: 0365 838-2490

Downloads

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach der Spielgeräte-Verordnung (Thüringen)