Schornsteinfeger
Eigentümer sind verpflichtet, ihre kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen fristgerecht zu kehren und zu überprüfen sowie die nach der "Verordnung über kleine und mittlere...
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Leistungsbeschreibung
Eigentümer sind verpflichtet, ihre kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen fristgerecht zu kehren und zu überprüfen sowie die nach der "Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV " vorgeschriebenen Messungen durchführen zu lassen.
Bis zum 31.12.2012 ist nur der Bezirksschornsteinfegermeister befugt, diese Arbeiten durchzuführen. Ab 01.01.2013 ist die Durchführung dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger nachzuweisen. Für die Schornsteinfegerarbeiten, vor allem die regelmäßigen Kehr- und Überprüfungsarbeiten, können sich die Eigentümer dann ihren Schornsteinfeger dazu selbst aussuchen.
Für die Erarbeitung der Kehr- und Überprüfungsordnung für das Schornsteinfegerwesen ist das Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) zuständig.
Wer Ihr zuständiger bevollmächtigter Schornsteinfeger ist und welche Gebühren anfallen, erfahren Sie beim Gewerbeamt.
Die Gebühren sind in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) des BMWi festgesetzt. Sie sind vom Grundstückseigentümer zu tragen.
Zuständige Stellen
Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2480 Sicherheit und Ordnung/Gewerbe Die Aufgaben der Unteren Gewerbebehörde bestimmen sich im wesentlichen aus der Gewerbeordnung. Dazu zählen in erster Linie die Gewerbean-, -ab- und -unmeldungen sowie die Auskünfte aus dem Gewerberegister. |
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Telefon | |
Fax | 0365 838-2495 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleSchenkendorfstraße StraßenbahnLinie 3 |
Parkplatz | ParkplatzParkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung Gebühren: Nein |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |