Prostitutionstätigkeit Anmeldung verlängern
Wenn Ihre Anmeldebescheinigung für die Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter abläuft, dann müssen Sie ihre Bescheinigung verlängern.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie in Deutschland der Prostitution nachgehen, dann sind Sie verpflichtet, sich behördlich anzumelden. Die Anmeldungen sind zeitlich begrenzt gültig.
Die Anmeldebescheinigung gilt für anmeldepflichtige Personen ab 21 Jahren für zwei Jahre. Für anmeldepflichtige Personen unter 21 Jahren gilt die Anmeldebescheinigung für ein Jahr. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer müssen Sie persönlich eine Verlängerung der Anmelde- und ggf. der Aliasbescheinigung beantragen.
Sie müssen Sich persönlich an die zuständige Stelle wenden.
Wenden Sie sich an das für Sie örtlich zuständige Landratsamt bzw. die Stadtverwaltung der für Sie örtlich zuständigen kreisfreien Stadt.
- Für eine Verlängerung der Anmeldebescheinigung haben Prostituierte ab 21 Jahren Nachweise über die mindestens einmal jährlich erfolgten gesundheitlichen Beratungen vorzulegen. Prostituierte unter 21 Jahren haben Nachweise über mindestens alle sechs Monate erfolgte gesundheitliche Beratungen vorzulegen.
- Personalausweis, Reisepass, Pass- oder Ausweisersatz
- Falls Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit haben und nicht freizügigkeitsberechtigt sind, müssen Sie nachweisen, dass Sie die Erlaubnis haben, in Deutschland eine Beschäftigung oder eine selbständigen Erwerbstätigkeit auszuüben.
- 2 Passfotos
Es fallen keine Gebühren an.
Abgabe: EUR 35,00
Sie müssen keine Fristen beachten.
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Bearbeitungsumfang.
Links
- § 3 Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG
- § 4 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
- § 5 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
- Prostitutionsanmeldeverordnung (ProstAV)
- § 1 Abs. 1 Thüringer Gesetz zur Ausführung des Prostituiertenschutzgesetzes (ThürAGProstSchG)
- § 2 Thüringer Gesetz zur Ausführung des Prostituiertenschutzgesetzes (ThürAGProstSchG)
Widerspruch; Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht; Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz
Beide Bescheinigungen - Anmeldebescheinigung und Bescheinigung über die Gesundheitliche Beratung – sind bei Ausübung der Prostitution immer mitzuführen. Wer bei Kontrollen keine oder ungültige Bescheinigungen vorlegen kann, muss mit Bußgeldern rechnen.
Änderungen zu Ihrer Person, wie Name, Staatsangehörigkeit, Wohnort oder Änderungen zu den geplanten Tätigkeitsorten müssen Sie der zuständigen Stelle innerhalb von 14 Tagen mitteilen.
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
28.01.2022
Thüringer Landesverwaltungsamt
Fachberatungsstelle Prostitution, Brennessel e.V.
Zuständige Stellen
Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2480 Sicherheit und Ordnung/Gewerbe Die Aufgaben der Unteren Gewerbebehörde bestimmen sich im wesentlichen aus der Gewerbeordnung. Dazu zählen in erster Linie die Gewerbean-, -ab- und -unmeldungen sowie die Auskünfte aus dem Gewerberegister. |
---|---|
Telefon | |
Fax | 0365 838-2495 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleSchenkendorfstraße StraßenbahnLinie 3 |
Parkplatz | ParkplatzParkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung Gebühren: Nein |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |