Gewerbeanmeldung Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Wenn Sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) betreiben wollen, müssen Sie als vertretungsberechtigter Geschäftsführer die Aufnahme der Tätigkeit beim zuständigen...
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) betreiben wollen, müssen Sie als vertretungsberechtigter Geschäftsführer die Aufnahme der Tätigkeit beim zuständigen Gewerbeamt anzeigen.
Wenden Sie sich an das für den Firmensitz zuständige Gewerbeamt.
- Personalausweis bzw. Reisepass des vertretungsberechtigten Geschäftsführers,
- bei Nicht-EU-Bürgern: Aufenthaltsgenehmigung,
- notariell beglaubigter Handelsregisterauszug,
- Gesellschaftsvertrag mit Angabe
- des Firmensitzes,
- des Geschäftsgegenstandes,
- des Stammkapitals,
- bei handwerklichen Tätigkeiten: Nachweis der Eintragung in der Handwerksrolle,
- bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: Erlaubnis
Gebühren werden nach der Gebührenverordnung des Landes erhoben.
Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit angemeldet werden.
Zuständige Stellen
Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2480 Sicherheit und Ordnung/Gewerbe Die Aufgaben der Unteren Gewerbebehörde bestimmen sich im wesentlichen aus der Gewerbeordnung. Dazu zählen in erster Linie die Gewerbean-, -ab- und -unmeldungen sowie die Auskünfte aus dem Gewerberegister. |
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Telefon | |
Fax | 0365 838-2495 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleSchenkendorfstraße StraßenbahnLinie 3 |
Parkplatz | ParkplatzParkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung Gebühren: Nein |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |