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Anmeldepflichten

Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen

Wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten regelmäßig und gegen Bezahlung betreuen möchten, brauchen Sie dafür in der Regel eine Erlaubnis. Diese können Sie beim zuständigen Jugendamt beantragen.

Leistungsbeschreibung

In der Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren betreut werden. Sie brauchen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während einem Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Bezahlung länger als 3 Monate betreuen möchten.

Die Erlaubnis zur Kindertagespflege

  • wird durch das örtliche Jugendamt erteilt,
  • ist auf 5 Jahre befristet,
  • kann mit Nebenbestimmungen versehen werden,
  • befugt Sie zur Betreuung von bis zu 5 gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern.

Eine Pflegeerlaubnis können Sie beim zuständigen Jugendamt beantragen, Reichen Sie hier folgende Unterlagen ein:

  • abgeschlossene Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • ärztliches Attest (über Masernschutz)

Danach erfolgt die Überprüfung der kindgerechten Räumlichkeiten durch eine gemeinsame Begehung mit dem örtlichen Jugendamt.

Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt.

Die Erlaubnis wird Ihnen erteilt, wenn Sie für die Kindertagespflege geeignet sind. Davon ist auszugehen, wenn

  • Sie sich durch Ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnen,
  • Sie über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen,
  • Sie über gute Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen in der Kindertagespflege verfügen. Diese Kenntnisse müssen Sie in qualifizierten Lehrgängen erworben haben.

  • Einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII
  • Masernschutz
  • Gesundheitszeugnis (alle 5 Jahre erneuter Nachweis)
  • Nachweis über Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson

Es fallen keine Kosten an.

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

05.04.2022

Jugendamt

Zuständige Stellen

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Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 3430 Kinder- und Jugendförderung
Gagarinstraße 99/101
07545 Gera

- Beratung zu Kinderbetreuung
- Information zu allen Kindereinrichtungen
- Beratung zur Förderung freier Träger im Bereich Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
- Sicherstellung von Angeboten und Projekten in den bestehenden Jugendtreffs im ländlichen Raum
- Information zu Veranstaltungen und öffentlichen Angeboten im Stadtgebiet

- Sicherstellung der Angebote in den Jugendclubs, Jugendtreffs sowie im ländlichen Bereich
- Beratung zu Fördermitteln
- Beratung zum Qualitätsentwicklungsprozess
- Allgemeine Informationen zu Freizeitangeboten in den kommunalen Jugendtreffs und Jugendklubs
- Beratung und Anleitung zur Durchführung von Angeboten der schulbezogenen Jugendarbeit undschulbezogenen Jugendsozialarbeit
- Koordination Bundesprojekte

- Beratung zu Jugendschutz, Jugendmedienschutz, Drogen, Sucht, Extremismus, Sexualität, Jugendarbeitsschutz
- Organisation von Präventionsveranstaltungen für Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Multiplikatoren
- Beratung und Belehrung von Gewerbetreibenden
- Kontrollen zur Einhaltung der Jugendschutzgesetze in allen Bereichen Öffentlichkeit
- Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitsanzeigen

Beratung freier Träger

Kindertageseinrichtungen, Tagespflege

Fachberatung Kindertageseinrichtungen

Sozialpädagogische Beratungsstelle - Das Jugendhaus Gera -

Telefon

0365 838-3430

Fax

0365 838-3405

E-Mail

kinder.jugendfoerderung@gera.de

WWW

Kinder- und Jugendförderung

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr
 

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleHerderstraße

StraßenbahnLinie 3

Parkplatz

ParkplatzParken vor dem Dienstgebäude möglich

Gebühren: Nein

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein