Erlaubnis zur Arbeit als Versicherungsberater beantragen
Wenn Sie gewerbsmäßig als selbstständiger Versicherungsberater tätig werden möchten, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Versicherungsberater sind Sie, wenn Sie gewerbsmäßig Kunden zu Versicherungen beraten, ohne von einem Versicherungsunternehmen eine Provision zu erhalten oder von ihm in anderer Weise abhängig zu sein. Sie dürfen als Versicherungsberater keine Zuwendung von Versicherungsunternehmen im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit entgegennehmen.
Außerdem können Sie im Versicherungsfall Personen außergerichtlich bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen beraten oder vertreten.
Die Erlaubnis kann einer natürlichen und einer juristischen Person erteilt werden. Personen(handels)gesellschaften, wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG) oder die Kommanditgesellschaft (KG) können die Erlaubnis nicht erhalten. Hier muss jeder geschäftsführende Gesellschafter eine eigene Erlaubnis beantragen.
Zusätzlich zur Einholung der Erlaubnis müssen Sie sich unverzüglich nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit in das Vermittlerregister eintragen lassen. Ihre Erlaubnis kann inhaltlich beschränkt und mit Nebenbestimmungen verbunden werden, soweit dies zum Schutz der Allgemeinheit oder der Versicherungsnehmer erforderlich ist.
Wenn Sie von einem anderen EU-/EWR-Mitgliedstaat eine Erlaubnis bzw. ein Gewerbe als Versicherungsberater besitzen und nur vorübergehend in Deutschland im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs oder im Rahmen der Errichtung einer Zweigniederlassung tätig werden möchten, benötigen Sie keine Erlaubnis in Deutschland. Sie müssen jedoch Ihre beabsichtigte Tätigkeit den Behörden in Ihrem Heimatland mitteilen.
Sie können nicht zugleich als Versicherungsvermittler tätig sein.
Um eine Erlaubnis als Versicherungsberater zu erhalten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) einreichen.
- Gleichzeitig mit Ihrem Antrag können Sie auch die Eintragung in das Vermittlerregister beantragen.
- Die zuständige IHK prüft anhand Ihrer Angaben und eingereichten Unterlagen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
- Liegen alle Erlaubnisvoraussetzungen vor, erhalten Sie die Erlaubnis.
Wenden Sie sich an die IHK am Hauptsitz Ihres Unternehmens.
- Sie müssen persönlich zuverlässig sein. Das heißt, dass Sie in den letzten fünf Jahren vor Stellung des Antrages z. B. nicht wegen eines Verbrechens oder wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betrugs, Untreue, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wucher oder einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt worden sind.
- Sie müssen über geordnete Vermögensverhältnisse verfügen. Das bedeutet z. B., dass über Ihr Vermögen kein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist oder Sie nicht in das Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts eingetragen sind.
- Sie müssen über eine Berufshaftpflichtversicherung oder eine gleichwertige Garantie verfügen.
- Sie müssen sachkundig sein, also z.B. „Geprüfter Fachmann/Geprüfte Fachfrau für Versicherungsvermittlung IHK“ oder über eine gleichgestellte Berufsqualifikation verfügen.
- Nachweise über persönliche Zuverlässigkeit (z. B. Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts)
- Nachweise über geordnete Vermögensverhältnisse (z. B. Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts und Auskunft des Insolvenzgerichts)
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung oder einer gleichwertigen Garantie
- Sachkundenachweis (z.B. Bescheinigung über bestandene IHK-Sachkundeprüfung oder Abschlusszeugnis einer gleichwertigen Berufsqualifikation) (siehe weiterführende Hinweise)
- Handelsregisterauszug bei juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften
Hinweis:
Welche Unterlagen in Ihrem konkreten Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular der zuständigen Behörde entnehmen.
Es fallen Gebühren an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der örtlich zuständigen Erlaubnisbehörde entnehmen.
Die Erlaubnis gilt unbefristet.
Bei Vorliegen aller Unterlagen wird der Antrag abschließend bearbeitet. Dies kann einige Wochen dauern.
Gegen die Entscheidung der Industrie- und Handelskammer über Ihren Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis kann Rechtsbehelf eingelegt werden.
Welche Rechtsbehelfe eingelegt werden können (Widerspruch oder Erhebung einer Klage beim Verwaltungsgericht), ist je nach Bundesland unterschiedlich.
Detaillierte Informationen zu zulässigen Rechtsbehelfen können Sie der Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid über Ihren Erlaubnisantrag entnehmen.
Formular: Antragsformular der zuständigen IHK für natürliche oder juristische Person bzw. für Regelverfahren
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Sofern Sie Mitarbeiter beschäftigen, die bei der Beratung unmittelbar mitwirken, müssen Sie sicherstellen, dass diese Beschäftigten zuverlässig sind und für die Beratung zu der jeweiligen Versicherung über eine sachgerechte Qualifikation verfügen.
Sofern Sie Mitarbeiter beschäftigen, die in leitender Position für die Beratung verantwortlich sind, müssen Sie diese zudem in das Vermittlerregister eintragen lassen.
Industrie- und Handelskammern Ostthüringen zu Gera
15.01.2024
Hier finden Sie eine Übersicht über die der Sachkundeprüfung gleichgestellten Berufsabschlüsse:
Zuständige Stellen
Gaswerkstraße 23 07546 Gera
Stelle | Industrie- und Handelskammer Ostthüringen (IHK Gera) |
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Telefon | |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Dienstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Mittwoch 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Donnerstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Freitag 8:00 Uhr - 15:00 Uhr |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleGrüner Weg StraßenbahnLinie 3 |
Parkplatz | Behindertenparkplatz Parkplätze: 2 Gebühren: Nein Parkplatzausreichend vorhanden Gebühren: Nein |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |
07490 Gera
Stelle | Industrie- und Handelskammer Ostthüringen (IHK Gera) |
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WWW | |
Öffnungszeiten | Montag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Dienstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Mittwoch 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Donnerstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Freitag 8:00 Uhr - 15:00 Uhr |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleGrüner Weg StraßenbahnLinie 3 |
Parkplatz | Behindertenparkplatz Parkplätze: 2 Gebühren: Nein Parkplatzausreichend vorhanden Gebühren: Nein |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |