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Elektronische Signaturen: Zertifizierungsstelle - Anzeige
Wenn Sie den Betrieb eines Zertifizierungsdienstes aufnehmen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Gleichzeitig müssen Sie der Behörde ein detailliertes...
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie den Betrieb eines Zertifizierungsdienstes aufnehmen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Gleichzeitig müssen Sie der Behörde ein detailliertes Sicherheitskonzept gemäß dem Vorgaben des Signaturgesetzes (SigG) vorlegen.
Voraussetzungen:
- Sie und die im Betrieb tätigen Personen besitzen die für den Betrieb erforderliche Zuverlässigkeit und Fachkunde.
- Sie weisen eine Deckungsvorsorge zum Ersatz von Schäden nach (Mindestsumme 250.000,00 Euro).
- Sie erfüllen die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen für den Betrieb eines Zertifizierungsdienstes.
Wenden Sie sich an die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen.
Sie führt die notwendige Akkreditierung des Zertifzierungsdienstes durch.
Mit der Anzeige ist in geeigneter Form darzulegen, dass die Voraussetzungen für den Betrieb vorliegen.
Zuständige Stellen
Stelle | Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen |
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Telefon | |
Fax | 0228 14-8872 |
WWW | |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |