Eintragung in die gemeinsamen Listen für Nachweisberechtigte bautechnischer Nachweise der AKT und IKT nach § 65 ThürBO vom 13. März 2014
Wenn Sie als Nachweisberechtigter für bautechnische Nachweise tätig sein möchten, dann müssen Sie sich in die jeweilige Liste der Nachweisberechtigten eintragen lassen. Hier erfahren Sie mehr dazu.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Brandschutz - Antragsformular für die Eintragung in die gemeinsame Liste Nachweisberechtigte
Die Architektenkammer trägt, auf der Grundlage des § 65 Abs. 2 ThürBO vom 13. März 2014, Personen in die Liste der Nachweisberechtigten für vorbeugenden Brandschutz ein, wenn der Antragsteller die Bauvorlageberechtigung für das Bauvorhaben besitzt oder eine mindestens zweijährige Berufserfahrung auf dem Gebiet der brandschutztechnischen Planung und Ausführung von Gebäuden oder deren Prüfung erfüllt und die erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes nachgewiesen hat oder als Prüfingenieur für Brandschutz nach ThürPPVO eingetragen ist.
Standsicherheit - Antragsformular für die Eintragung in die gemeinsame Liste Nachweisberechtigte
Die Ingenieurkammer trägt, auf der Grundlage des § 65 Abs. 2 ThürBO vom 13. März 2014, Personen in die Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit ein, wenn sie einen Hochschulabschluss der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder Bauingenieurwesen besitzen und eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung nachweisen.
Merkblatt zur Eintragung in die Listen der Nachweisberechtigten für Brandschutz und Standsicherheit
Das Merkblatt zur Eintragung in die Listen der Nachweisberechtigten informiert über die entsprechenden Eintragungsvoraussetzungen sowie das Antragsverfahren.
Bei Antragstellung für die Listeneintragung Brandschutz wenden Sie sich an die Architektenkammer Thüringen.
Bei Antragstellung für die Listeneintragung Standsicherheit wenden Sie sich an die Ingenieurkammer Thüringen.
- Studienabschluss
- Bescheinigung zur Bauvorlageberechtigung (bei Listeneintragung Brandschutz)
- Bestätigung über eine mindestens 2-jährige bzw. 3-jährige Berufserfahrung auf dem Gebiet der beantragten Liste
- Zertifikat "Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz" (bei Listeneintragung Brandschutz)
- drei der Listeneintragung entsprechende bautechnische Nachweise, die nicht älter als fünf Jahre vor Antragstellung sind
- Nachweis der Einzahlung der Eintragungsgebühr
- Eintragungsgebühren
- Jährliche Gebühr für die Veröffentlichung der Listeneintragung als Nachweisberechtigte für Brandschutz siehe auf der Website nachweisberechtigte-thueringen.de
finden Sie auf den Internetseiten der zuständigen Stelle oder im Zentralen Thüringer Formularservice.
Die Anträge werden von einer gemeinsamen Eintragungskommission der AKT und IKT geprüft. Sie allein entscheidet, ob eine Eintragung erfolgt. Es werden nur vollständig und ordnungsgemäß eingereichte Anträge behandelt.
Architektenkammer Thüringen
28.01.2021
Architektenkammer Thüringen
Ingenieurkammer Thüringen
Entsprechende Listeneintragungen für Brandschutz und Standsicherheit anderer Länder gelten auch in Thüringen.
Antrag Eintragung Liste Nachweisberechtigte(r) für Standsicherheit (Mitgliedschaft IKTh vorhanden)
Antrag Eintragung Liste Nachweisberechtigte(r) für Standsicherheit (keine Mitgliedschaft IKTh vorhanden)
Verfahren zur Eintragung von Nachweisberechtigten für vorbeugenden Brandschutz
Zuständige Stellen
Bahnhofstraße 39 99084 Erfurt
Stelle | Architektenkammer Thüringen, Körperschaft des öffentlichen Rechts |
---|---|
Telefon | |
Fax | 0361 2105050 |
WWW | Architektenkammer Thüringen, Körperschaft des öffentlichen Rechts |
Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleHauptbahnhof Erfurt HaltestelleAnger Straßenbahnalle Linien |
Parkplatz | ParkplatzParkhaus/Parkplatz Forum 1, Lachsgasse Gebühren: Ja ParkplatzParkhaus Hauptbahnhof Gebühren: Ja |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
99107 Erfurt
Stelle | Architektenkammer Thüringen, Körperschaft des öffentlichen Rechts |
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Telefon | |
Fax | 0361 2105050 |
WWW | Architektenkammer Thüringen, Körperschaft des öffentlichen Rechts |
Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleHauptbahnhof Erfurt HaltestelleAnger Straßenbahnalle Linien |
Parkplatz | ParkplatzParkhaus/Parkplatz Forum 1, Lachsgasse Gebühren: Ja ParkplatzParkhaus Hauptbahnhof Gebühren: Ja |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Ansprechpartner/innen
Downloads
Merkblatt zur Eintragung in die Listen der Nachweisberechtigten für bautechnische Nachweise nach Thüringer Bauordnung
Brandschutznachweis - Antragsformular für die Eintragung in die gemeinsame Liste der Nachweisberechtigten für vorbeugenden Brandschutz nach § 65 Abs. 2 ThürBO
Standsicherheitsnachweis - Antragsformular für die Eintragung in die gemeinsame Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit gemäß § 65 ThürBO
Eidesstattliche Erklärung Nachweisberechtigte für Standsicherheit
Standsicherheitsnachweis - Antragsformular für die Eintragung in die gemeinsame Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit gemäß § 65 ThürBO
Stelle | Ingenieurkammer Thüringen |
---|---|
Telefon | |
Fax | 0361 2287350 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Mo 08:00-12:00 Uhr, 13:00 bis 16:00 Uhr* Di 08:00-12:00 Uhr, 13:00 bis 16:00 Uhr* Mi 08:00-12:00 Uhr, 13:00 bis 16:00 Uhr* Do 08:00-12:00 Uhr, 13:00 bis 16:00 Uhr* Fr 08:00-12:00 Uhr, 13:00-15:00 Uhr* *ausschließlich mit Terminvereinbarung Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleThüringer Landtag/IHK Straßenbahn1 |
Parkplatz | ParkplatzParkhaus Am Stadion Gebühren: Ja |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |
Downloads
Merkblatt zur Eintragung in die Listen der Nachweisberechtigten für bautechnische Nachweise nach Thüringer Bauordnung
Brandschutznachweis - Antragsformular für die Eintragung in die gemeinsame Liste der Nachweisberechtigten für vorbeugenden Brandschutz nach § 65 Abs. 2 ThürBO
Standsicherheitsnachweis - Antragsformular für die Eintragung in die gemeinsame Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit gemäß § 65 ThürBO
Eidesstattliche Erklärung Nachweisberechtigte für Standsicherheit
Standsicherheitsnachweis - Antragsformular für die Eintragung in die gemeinsame Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit gemäß § 65 ThürBO