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Anmeldepflichten

Eintragung in die Architektenliste beantragen

Hier erhalten Sie Informationen zur Eintragung in die Architektenliste des Landes Thüringen.

Inhaltsverzeichnis

Leistungsbeschreibung

Die Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Architektin", "Innenarchitekt" oder "Innenarchitektin", "Garten- und Landschaftsarchitekt" oder "Garten- und Landschaftsarchitektin", "Stadtplaner" oder "Stadtplanerin" dürfen Sie nur führen, wenn Sie unter der entsprechenden Bezeichnung in die Architektenliste der Landes-Architektenkammer eingetragen sind.

Sie besitzen die Berufsbefähigung nach dem Landes-Architektengesetz. Das Landes-Architektengesetz enthält differenzierte Eintragungsvoraussetzungen (zum Beispiel betreffend den Ausbildungsabschluss). Es ist daher empfehlenswert, dass Sie rechtzeitig Kontakt mit der Architektenkammer aufnehmen.

  • Antrag auf Eintragung in die Architektenliste
  • Personalausweis/ Meldebescheinigung
  • Einzahlungsbeleg der Antragsgebühr
  • Bachelor- und Masterzeugnis
  • Nachweis der Fortbildungsstunden
  • Nachweis der berufspraktischen Tätigkeit
  • Nachweis der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei ausländischen Abschlüssen

Antragsfrist: 4 - 8 Wochen

Bearbeitungsdauer: 4 - 8 Wochen

Architektenkammer Thüringen

11.03.2024

Architektenkammer Thüringen