Das gewerbliche Betreiben von öffentlichen Telekommunikationsnetzen oder das gewerbliche Angebot von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten melden
Sie betreiben gewerblich ein öffentliches Telekommunikationsnetz oder erbringen öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste? Dann müssen Sie dies der Bundesnetzagentur melden.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie gewerblich ein öffentliches Telekommunikationsnetz betreiben und/oder öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erbringen, müssen Sie dies der Bundesnetzagentur melden. Meldepflichtig sind die Aufnahme, Änderungen und das Beenden der Tätigkeit sowie Änderungen Ihrer Firma, wie beispielsweise Name, Adresse oder Rechtsform.
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht regelmäßig ein Verzeichnis der gemeldeten Unternehmen. Es enthält die Namen und Anschriften der Unternehmen sowie eine Kurzbeschreibung.
Durch die Meldepflicht erhält die Bundesnetzagentur einen Überblick über den Gesamtmarkt der Telekommunikation. Das hilft ihr den Wettbewerb zu beurteilen und gegebenenfalls regulierend in die Märkte eingreifen zu können.
Sie können die Aufnahme, die Änderung oder das Beenden Ihrer Tätigkeit sowie Änderungen Ihrer Firma online, per E-Mail oder per Post bei der Bundesnetzagentur melden.
Online-Meldung:
- Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Füllen Sie den Antrag aus und schicken Sie ihn online ab.
Meldung per E-Mail oder per Post:
- Rufen Sie das Meldeformular auf der Internetseite der Bundesnetzagentur auf.
- Füllen Sie das Formular aus, drucken es aus und unterschreiben Sie es.
- Senden Sie das Formular per Post an die Bundesnetzagentur.
- Alternativ können Sie das Formular einscannen und per E-Mail an die Bundesnetzagentur senden.
Die Bundesnetzagentur prüft Ihre Meldung und meldet sich bei Rückfragen oder fehlenden Angaben bei Ihnen.
Sie erhalten eine Bestätigung.
- Sie betreiben gewerblich ein öffentliches Telekommunikationsnetz oder
- Sie erbringen öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste.
- Meldeformular
- gegebenenfalls Vollmacht
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Frist.
In der Regel 1 Woche nach Eingang.
Bearbeitungsdauer: 7 - 14 TAG
- entfällt
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA)
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
16.11.2023
Zuständige Stellen
Stelle | Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) – Referat 215 |
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Öffnungszeiten | Servicezeiten Montag 09:00 – 16:00 Uhr Dienstag 09:00 – 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 – 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 – 16:00 Uhr Freitag 09:00 – 15:00 Uhr |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |