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Anmeldepflichten

Bilddateien zur Kennzeichnung von Tabakverpackungen oder Zigarettenschachteln mit Text-Bild-Warnhinweisen anfordern

Als Hersteller oder Importeur von Zigaretten, Tabak zum Selberdrehen sowie Wasserpfeifentabak müssen Sie Text-Bild-Warnhinweise auf Ihre Zigaretten- und Tabakverpackungen drucken. Die Bilddateien erhalten Sie beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Leistungsbeschreibung

Die Hinweise für Zigaretten, Tabak zum Selberdrehen und Wasserpfeifentabak bestehen aus einem gesundheitsbezogenen Warnhinweis inklusive dazugehörigem Bild. Ein Beispiel ist: "Rauchen verursacht tödlichen Lungenkrebs" mit dem Bildmotiv einer sogenannten Raucherlunge.

Als verpflichtendes Kennzeichnungselement müssen die Bild-Warnhinweise jeweils zwei Drittel der Vorder- und Rückseite der Verpackung einnehmen. Sie werden zusätzlich zu weiteren allgemeinen Informations- und Warnhinweisen wie "Rauchen ist tödlich" angebracht.

Die Bilderbibliothek zur Gestaltung der Verpackung mit kombinierten gesundheitsbezogenen Warnhinweisen für Rauchtabakerzeugnisse steht nicht öffentlich zur Verfügung. Daher müssen Sie die Dateien beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) beantragen.

Sie dürfen die Bilddateien ausschließlich entsprechend den Verwendungsbestimmungen der Europäischen Kommission benutzen. Die technischen Spezifikationen für Layout, Gestaltung und Form der Warnhinweise finden Sie in den jeweiligen Durchführungsbeschlüssen der Europäischen Union.

Die hochauflösenden Bild-Dateien für die Warnhinweise können Sie im Online-Verfahren oder per Post anfordern.

  • Online-Verfahren
    • Füllen Sie das Online-Formular aus und wählen Sie die Art der Zustellung aus. Sie können wählen zwischen dem DVD-Versand auf dem Postweg und der Bereitstellung über einen Download.
    • Nach Anmeldung in Ihrem Organisationskonto können Sie das Formular absenden.
  • Per Post  
    • Sie finden das Formular auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft – füllen Sie es online aus oder laden Sie es zuerst herunter.
    • Das vollständig ausgefüllte Formular senden Sie ausgedruckt, unterschrieben und mit Firmenstempel versehen postalisch an das BVL.
  • Das BVL prüft, ob Ihr Antrag vollständig ist und ob Ihr Unternehmen für den Erhalt der Text-Bild-Warnhinweise berechtigt ist.
  • Nach positiver Prüfung erhalten Sie die Bilddateien als DVD per Post oder Download. Berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung bitte die Versand- und Bearbeitungszeiten.

Die Dateien erhalten ausschließlich Tabakunternehmen zur Kennzeichnung von bestimmten Tabakerzeugnissen oder deren Abbildung in der Werbung.

Sie müssen gegebenenfalls eine Vollmacht einreichen.

Für Sie fallen keine Kosten an.

Sie müssen keine Fristen einhalten.

In der Regel 1 bis 4 Wochen.

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

Formulare: ja

Onlineverfahren möglich: ja

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Vertrauensniveau: substantiell

Dateien für die Gestaltung von Tabakverpackungen online anfordern  (in Kürze verfügbar)

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

08.11.2021

Zuständige Stellen

10832 Berlin, Stadt


Stelle

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) - Referat 113

10832 Berlin, Stadt

Telefon

+49 30 1844499999

Fax

+49 30 1844499998

E-Mail

poststelle@bvl.bund.de

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Gerichtstraße 49 13347 Berlin, Stadt


Stelle

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) - Referat 113
Gerichtstraße 49
13347 Berlin, Stadt

Telefon

+49 30 1844499999

Fax

+49 30 1844499998

E-Mail

poststelle@bvl.bund.de

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Nein

Rollstuhlgerecht

Nein