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Betriebserlaubnis für Krankenhausapotheke beantragen
Für den Betrieb einer Krankenhausapotheke ist eine Betriebserlaubnis erforderlich.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Eine Betriebserlaubnis für eine Krankenhausapotheke ist schriftlich bei der zuständigen Behörde zu beantragen.
- Zunächst sollten Sie Kontakt zu Ihrer zuständigen Behörde aufnehmen, um Ihr Vorhaben zu schildern und den Umfang der einzureichenden Dokumente zu besprechen.
- Als nächstes stellen Sie einen vollständigen schriftlichen Antrag.
- Ihr Antrag wird von der zuständigen Behörde geprüft.
- Ggf. fordert die zuständige Behörde weitere Dokumente an.
- Wenn die Anforderungen des Apothekengesetzes erfüllt sind, wird Ihnen eine Betriebserlaubnis erteilt.
- Der Apothekenbetrieb darf erst nach einer Abnahmebesichtigung durch die zuständige Behörde aufgenommen werden.
Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.
Wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die Anforderungen gemäß § 14 Apothekengesetz erfüllt sind, ist die Betriebserlaubnis gemäß Antrag zu erteilen.
Dokumente gemäß § 14 Apothekengesetz sind vorzulegen.
Genauere Angaben zu Art und Umfang macht die jeweilige örtlich zuständige Behörde.
Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.
Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.
Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.
- Einspruch
- Widerspruch
- verwaltungsgerichtliche Klage
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (SGFV)
Referat 44: Pharmazie, Umwelthygiene und Toxikologie
Contrescarpe 72, 28195 Bremen
14.10.2020
Die zuständige Behörde gemäß § 1 (2) Apothekengesetz können Sie bei der für Sie zuständigen Apothekerkammer erfragen.