Architektenkammer - Eintragung in das Verzeichnis der freiwilligen Mitglieder (Ruheständler)
Üben Sie keine berufliche Tätigkeit mehr als Architekt/in, Innenarchitekt/in, Landschaftsarchitekt/in oder Stadtplaner/in aus und verzichten Sie auf die Eintragung in die...
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Üben Sie keine berufliche Tätigkeit mehr als Architekt/in, Innenarchitekt/in, Landschaftsarchitekt/in oder Stadtplaner/in aus und verzichten Sie auf die Eintragung in die Architekten- oder Stadtplanerliste der Architektenkammer Thüringen, können Sie sich in das Mitgliederverzeichnis für freiwillige Mitglieder (Ruheständler) der Architektenkammer Thüringen eingetragen lassen, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Thüringen haben.
Als freiwilliges Mitglied sind Sie nicht (mehr) berechtigt die Berufsbezeichnungen „Architekt/in“, „Innenarchitekt/in“, „Landschaftsarchitekt/in“ oder „Stadtplaner/in“ zu führen. Auf Antrag kann Ihnen die Architektenkammer aber die Erlaubnis erteilen, die genannten Berufsbezeichnungen jeweils mit dem Zusatz „im Ruhestand“ oder „i.R.“ zu führen.
Als freiwilliges Mitglied sind Sie nicht (mehr) bauvorlageberechtigt.
Die Eintragung in das Verzeichnis der freiwilligen Mitglieder (Ruheständler) müssen Sie schriftlich beantragen.
Eintragungsverfahren können auch über die technischen Systeme des einheitlichen Ansprechpartners abgewickelt werden:
Bitte wenden Sie sich an:
Architektenkammer Thüringen
Bahnhofstraße 39
99084 Erfurt
Telefon: 0361 210-500
Fax: 0361 210-5050
E-Mail: info@architekten-thueringen.de
http://www.architekten-thueringen.de
Ansprechpartner
Mitgliederverwaltung / Eintragungswesen
Frau Konstanze Schulze
Telefon: 0361-2105030
E-Mail: schulze@architekten-thueringen.de
- Wohnsitz in Thüringen
- Beendigung der beruflichen Tätigkeit als Architekt/in, Innenarchitekt/in, Landschaftsarchitekt/in oder Stadtplaner/in und
- Verzicht auf die bisherige Eintragung in die Architekten- oder Stadtplanerliste der Architektenkammer Thüringen wegen hohen Alters oder körperlicher Leiden
In der Regel benötigen Sie insbesondere folgende Unterlagen:
- Nachweis eines Wohnsitzes in Thüringen
- Identitätsnachweis
Alle Unterlagen und Bescheinigungen sind in Kopie vorzulegen. Von allen Unterlagen und Bescheinigungen sind grundsätzlich Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen, die von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer erstellt worden sind.
Mindestens 50 EUR bis maximal 100 EUR
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Über den Antrag auf Eintragung als freiwilliges Mitglied entscheidet die Architektenkammer innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Die Frist kann in Einzelfällen einmal um bis zu einen Monat verlängert werden, wenn dies wegen der Besonderheiten der Angelegenheit gerechtfertigt ist.
Vor Erhebung einer verwaltungsgerichtlichen Klage gegen eine Entscheidung des Eintragungsausschusses bei der Architektenkammer bedarf es keiner Nachprüfung in einem Vorverfahren (Widerspruchsverfahren).
- Antrag auf Eintragung als freiwilliges Mitglied (Ruheständler) in das Mitgliederverzeichnis
Das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) stellt Ihnen das notwendige Antragsdokument auf einem virtuellen Schreibtisch bereit.
Sie können Ihren formlosen Antrag auch in Schriftform an die zuständige Behörde richten.
Architektenkammer Thüringen
14.03.2020
Architektenkammer Thüringen
Thüringer Online-Dienst
Verfahren zur Eintragung in das Mitgliederverzeichnis als freiwilliges Mitglied (Ruheständler)
Zuständige Stellen
Bahnhofstraße 39 99084 Erfurt
Stelle | Architektenkammer Thüringen, Körperschaft des öffentlichen Rechts |
---|---|
Telefon | |
Fax | 0361 2105050 |
WWW | Architektenkammer Thüringen, Körperschaft des öffentlichen Rechts |
Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleHauptbahnhof Erfurt HaltestelleAnger Straßenbahnalle Linien |
Parkplatz | ParkplatzParkhaus/Parkplatz Forum 1, Lachsgasse Gebühren: Ja ParkplatzParkhaus Hauptbahnhof Gebühren: Ja |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
99107 Erfurt
Stelle | Architektenkammer Thüringen, Körperschaft des öffentlichen Rechts |
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Telefon | |
Fax | 0361 2105050 |
WWW | Architektenkammer Thüringen, Körperschaft des öffentlichen Rechts |
Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleHauptbahnhof Erfurt HaltestelleAnger Straßenbahnalle Linien |
Parkplatz | ParkplatzParkhaus/Parkplatz Forum 1, Lachsgasse Gebühren: Ja ParkplatzParkhaus Hauptbahnhof Gebühren: Ja |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Ansprechpartner/innen
Downloads
Antrag auf Eintragung in das Mitgliederverzeichnis als freiwilliges Mitglied (Ruheständler)
Antrag auf Löschung der Eintragung in die Listen und Verzeichnisse / auf Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 ThürAIKG mit dem Zusatz 'im Ruhestand' oder 'i.R.'