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Anmeldepflichten

Architektenkammer Eintragung einer Kapitalgesellschaft beantragen

Hier erhalten Sie Informationen zur Eintragung als Kapitalgesellschaft in das Gesellschaftsverzeichnis bei der Architektenkammer Thüringen.

Leistungsbeschreibung

Will sich eine Kapitalgesellschaft in Thüringen dauerhaft niederlassen und in der Firma oder im Namen der Gesellschaft die Berufsbezeichnungen „Architekt“, „Innenarchitekt“, „Landschaftsarchitekt“ oder „Stadtplaner“ sowie den Zusatz „frei“ oder „freischaffend“ führen, muss sie in das Gesellschaftsverzeichnis der Architektenkammer Thüringen eingetragen sein. Die Eintragung muss schriftlich beantragt werden.

Ihren Antrag können Sie schriftlich bei der Architektenkammer einreichen.

Über Ihren Antrag entscheidet der Eintragungsausschuss der Architektenkammer.

Bitte wenden Sie sich an die Architektenkammer Thüringen.

  • Sitz oder eine Niederlassung in Thüringen
  • Nachweis des Bestehens einer angemessenen Berufshaftpflichtversicherung der Gesellschaft
  • Gegenstand des Unternehmens (Zweck der Gesellschaft) muss die ausschließliche Wahrnehmung von freiberuflichen Berufsaufgaben sein, die der in der Firma geführten Berufsbezeichnung entsprechen
  • die Mehrheit des Kapitals und der Stimmenanteile unter den Gesellschaftern muss bei Mitgliedern der Architektenkammer liegen, deren Berufsbezeichnung und Zusatz in der Firma geführt wird
  • die Berufszugehörigkeit aller Gesellschafter muss kenntlich gemacht werden
  • die zur Geschäftsführung oder zum Vorstand bestellten Personen müssen mehrheitlich Mitglieder der Architektenkammer sein, deren Berufsbezeichnung und Zusatz in der Firma geführt wird
  • Kapitalanteile dürfen nicht für Rechnung Dritter gehalten und Stimmrechte nur auf Mitglieder der Architektenkammer oder Gesellschaften, die Anteile an der Gesellschaft halten dürfen, übertragen werden
  • im Fall einer Aktiengesellschaft und einer Kommanditgesellschaft auf Aktien müssen die Aktien auf den Namen lauten
  • die Übertragung von Kapital- und Geschäftsanteilen muss an die Zustimmung der Gesellschaft gebunden sein

In der Regel werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Kopie des Gesellschaftsvertrages / der Satzung und ggf. Änderungen in beglaubigter Form
  • Kopie der Liste der Gesellschafter / Aufsichtsratsmitglieder
  • Kopie der Liste der Geschäftsführer / des Vorstandes
  • Kopie der Anmeldung zum Handelsregister /Partnerschaftsregister
  • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung nach § 33 ThürAIKG
  • Nachweis der Einzahlung der Eintragungsgebühr

Für das Verfahren vor dem Eintragungsausschuss sind mit Antragstellung folgende Gebühren zu bezahlen:

  • Eintragung einer Kapitalgesellschaft: EUR 500,00

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Über den Antrag auf Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis entscheidet die Architektenkammer innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Die Frist kann in Einzelfällen einmal um bis zu einem Monat verlängert werden, wenn dies wegen der Besonderheiten der Angelegenheit gerechtfertigt ist.

Vor Erhebung einer verwaltungsgerichtlichen Klage gegen eine Entscheidung des Eintragungsausschusses bedarf es bei der Architektenkammer keiner Nachprüfung in einem Vorverfahren (Widerspruchsverfahren).

  • Antrag auf Eintragung einer Berufsgesellschaft in das Gesellschaftsverzeichnis

Außerdem stellt Ihnen das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) das notwendige Antragsdokument auf einem virtuellen Schreibtisch bereit.

Sie können ihren formlosen Antrag auch in Schriftform an die zuständige Behörde richten.

Durch die Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis wird die Gesellschaft nicht Mitglied der Kammer. Mitgliedsbeiträge werden nicht erhoben.

Architektenkammer Thüringen

09.08.2022

Zuständige Stellen

Bahnhofstraße 39 99084 Erfurt


Stelle

Architektenkammer Thüringen, Körperschaft des öffentlichen Rechts
Bahnhofstraße 39
99084 Erfurt

Telefon

0361 210500

Fax

0361 2105050

E-Mail

info@architekten-thueringen.de

WWW

Architektenkammer Thüringen, Körperschaft des öffentlichen Rechts

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 14:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleHauptbahnhof Erfurt

HaltestelleAnger

Straßenbahnalle Linien

Parkplatz

ParkplatzParkhaus/Parkplatz Forum 1, Lachsgasse

Gebühren: Ja

ParkplatzParkhaus Hauptbahnhof

Gebühren: Ja

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

99107 Erfurt


Stelle

Architektenkammer Thüringen, Körperschaft des öffentlichen Rechts

99107 Erfurt

Telefon

0361 210500

Fax

0361 2105050

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info@architekten-thueringen.de

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Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
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ParkplatzParkhaus/Parkplatz Forum 1, Lachsgasse

Gebühren: Ja

ParkplatzParkhaus Hauptbahnhof

Gebühren: Ja

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Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Ansprechpartner/innen

Herr Tobias Kettwig

Fax: 0361 21050-30

E-Mail: schulze@architekten-thueringen.de

Downloads

Antrag auf Eintragung / Änderung der Eintragung einer Berufsgesellschaft in das Gesellschaftsverzeichnis gemäß §§ 9, 10 ThürAIKG

Antrag auf Löschung der Eintragung in die Listen und Verzeichnisse / auf Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 ThürAIKG mit dem Zusatz 'im Ruhestand' oder 'i.R.'

Versicherungsbestätigung gemäß § 33 ThürAIKG