Anerkennung von Erzeugerzusammenschlüssen landwirtschaftlicher Qualitätsprodukte
Regional erzeugte und qualitativ hochwertige Lebensmittel werden stets beliebter. Als Erzeugerzusammenschluss für landwirtschaftliche Qualitätsprodukte können sie nicht nur diese steigende Nachfrage bedienen, sondern erhalten im Zuge dessen vielfältige Fördermöglichkeiten.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Das TLLLR ist die zuständige Stelle für die Anerkennung von Erzeugerzusammenschlüssen für landwirtschaftliche Qualitätsprodukte nach Art. 27 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013.
Das TLLLR überprüft die die Anerkennungsvoraussetzungen bei anerkannten Erzeugergemeinschaften und ist für den Vollzug der Maßnahmen im Rahmen von Aussetzung, Widerruf und Entzug der Anerkennung zuständig.
Zudem ist es die zuständige Stelle für die Pflege des Agrarorganisationenregisters.
- Antragstellung
- Überprüfung Anerkennungsvoraussetzungen
- Bescheiderstellung
- Jährliche Überprüfung Anerkennungsvoraussetzungen
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Referat 41 – Ländliche Entwicklung, Agrarökonomie und Agrarmarketing
Kontaktinformationen finden Sie hier.
Für die Anerkennung als Erzeugerzusammenschluss für landwirtschaftliche Qualitätsprodukte bedarf es:
- eines Registerauszugs oder bei nicht registerfähigen Personenvereinigungen beglaubigte Abschrift des Vertrages über die Gründung oder Verleihung der Rechtsfähigkeit gem. § 22 BGB (Urkunde Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales) bei wirtschaftlichen Vereinen,
- einer Mindestzahl von fünf Gründungsmitgliedern,
- einem Unternehmenskonzept mit Darstellung der erwarteten wirtschaftlichen Entwicklung in den kommenden fünf Jahren (Geschäftsplan) und
- Nachweis der Anwendung eines anerkannten zertifizierten Qualitätssicherungssystems nach Art. 16 der VO (EU) Nr. 1305/2013 für die vermarkteten Erzeugnisse (Kontrollzertifikat) und
- einer Festlegung, dass die Mitgliedschaft in dem Erzeugerzusammenschluss frühestens zum Schluss des dritten vollen Geschäftsjahres gekündigt werden kann (einjährige Kündigungsfrist).
- Der zwischen den Mitgliedern geschlossene Vertrag verpflichtet die Mitglieder, die für die Vermarktung bestimmten Produkte nach den erstellten Anlieferungs- und Vermarktungsregelungen dem Erzeugerzusammenschluss anzubieten sowie die einschlägigen Wettbewerbsregeln nach Art. 206-210 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 einzuhalten,
- der Erzeugerzusammenschluss soll als Zuwendungsempfänger die im Anhang 1 Art. 2 der Verordnung (EG) Nr. 702/2014 genannten Bedingungen für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erfüllen und
- der Erzeugerzusammenschluss befindet sich nach den Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zu Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen nicht in Schwierigkeiten.
Die Anerkennung als Erzeugerzusammenschluss für landwirtschaftliche Qualitätsprodukte kann mit Unterzeichnung aller Gründungsmitglieder formlos beantragt werden.
Ergänzend zu einem langfristig ausgerichteten Geschäftsplan, der die Grundlage der Anerkennung bildet, sind die auf Agrarorganisationen | Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (tlllr.thueringen.de) herunterzuladende und auszufüllende Anlage zum Antrag sowie die darin aufgelisteten Unterlagen beizubringen.
Die Antragstellung ist gebührenfrei.
keine
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum in Jena oder einer seiner Zweigstellen eingelegt werden.
Die nötigen Antragsunterlagen sind unter Agrarorganisationen | Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (tlllr.thueringen.de) verfügbar.
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Referat 41 – Ländliche Entwicklung, Agrarökonomie und Agrarmarketing
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Referat 41 – Ländliche Entwicklung, Agrarökonomie und Agrarmarketing
31.05.2021
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Referat 41 – Ländliche Entwicklung, Agrarökonomie und Agrarmarketing
Zuständige Stellen
Stelle | Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 41 - Ländliche Entwicklung, Agrarökonomie und Agrarmarketing |
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Rollstuhlgerecht | Nein |
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Telefon: +49 361 574062-167