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Steuern und Abgaben für Mitarbeiter

Obligatorische Statusklärung für mitarbeitende Familienangehörige oder geschäftsführende Gesellschafter beantragen

Besteht laut Anmeldung zwischen Ihnen und Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber ein bestimmtes Verwandtschaftsverhältnis oder sind Sie geschäftsführender Gesellschafter, wird automatisch das Verfahren zur Klärung Ihres Erwerbsstatus bei der Clearingstelle eingeleitet.

Leistungsbeschreibung

Mit dem Statusfeststellungsverfahren erhalten Sie Rechtssicherheit, ob Sie selbstständig tätig oder abhängig beschäftigt sind. Das obligatorische Verfahren wird automatisch eingeleitet, wenn Arbeitgebende bei der Anmeldung einer Beschäftigung angegeben haben, dass es sich bei den Arbeitnehmenden um bestimmte Familienangehörige oder um geschäftsführende Gesellschafter handelt.

Das Verfahren wird automatisch eröffnet, wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber bei der Anmeldung angegeben hat, dass zwischen Ihnen ein bestimmtes Verwandtschaftsverhältnis besteht oder Sie eine geschäftsführende Gesellschafterin oder ein geschäftsführender Gesellschafter sind.

  • Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund stellt Ihnen einen Feststellungsbogen zur Verfügung.
  • Füllen Sie den Feststellungsbogen online oder schriftlich aus.
  • Übermitteln Sie den Bogen online, persönlich oder per Post an die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund.
  • Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft die Sach- und Rechtslage.
  • Sie erhalten einen Bescheid.

  • Keine. Das Verfahren wird automatisch eröffnet, wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber bei der Anmeldung angegeben hat, dass zwischen Ihnen ein bestimmtes Verwandtschaftsverhältnis besteht oder Sie eine geschäftsführende Gesellschafterin oder ein geschäftsführender Gesellschafter sind.

  • Antrag auf Statusfeststellung
  • vertragliche Vereinbarungen zur Tätigkeit, für die der Erwerbsstatus festgestellt werden soll
  • gegebenenfalls: Nachweis über Verwandtschaftsverhältnis zwischen auftraggebender und auftragnehmender Person
  • gegebenenfalls: Gesellschaftsvertrag
  • falls vorhanden: relevante Bescheide der Agentur für Arbeit
  • falls vorhanden: Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis

Es fallen keine Kosten für Sie an.

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer: 3 - 12 Wochen

  • Widerspruch. Detaillierte Informationen können Sie dem Bescheid entnehmen.
  • Klage vor dem Sozialgericht. Detaillierte Informationen können Sie dem Widerspruchsbescheid entnehmen.

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Nein

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal


Deutsche Rentenversicherung Bund

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

01.06.2023

Zuständige Stellen

Stelle

Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger

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Auskunfts- und Beratungsstelle vor Ort suchen

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Ruhrstraße 2 10709 Berlin, Stadt


Stelle

Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund)
Ruhrstraße 2
10709 Berlin, Stadt

Telefon

+49 30 865-0

Fax

+49 30 865-27240

E-Mail

drv@drv-bund.de

WWW

Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund)

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Rollstuhlgerecht

Nein

10704 Berlin, Stadt


Stelle

Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund)

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Stelle

Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung

Telefon

+49 800 10004800

WWW

Informationen zum Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung

WWW

Servicetelefon für gehörlose und hörgeschädigte Menschen

Öffnungszeiten

Servicezeiten

Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 19:30 Uhr
Freitag: 7.30 bis 15.30 Uhr

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein