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Steuern und Abgaben für Betriebe

Verbindliche Zolltarifauskunft erhalten

Um die Abfertigung von Waren bei Einfuhr in den europäischen Binnenmarkt zu vereinfachen, können Sie zuvor eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragen.

Leistungsbeschreibung

Die Staaten der Europäischen Zollunion regeln die Einfuhr von Waren in den Binnenmarkt im „Gemeinsamen Zolltarif“. Die verschiedenen Waren werden darin klassifiziert und mit einer Codenummer versehen, aus der sich unter anderem die Abgabensätze und die notwendigen Unterlagen bei der Abfertigung ergeben.

Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) gibt rechtsverbindlich an, unter welcher Codenummer eine Ware in den Gemeinsamen Zolltarif einzuordnen ist. Die Auskunft ermöglicht es Ihnen, die Eingangsabgaben, die bei der Einfuhr von Waren aus einem Drittland in die EU erhoben werden, rechtzeitig zu berechnen und sich möglicherweise notwendige Unterlagen zu beschaffen. Das erleichtert Ihre betriebliche Kalkulation und eine zügige Abfertigung.

Bereits erteilte Zolltarif-Entscheidungen werden in einer gemeinsamen europäischen Datenbank veröffentlicht. Über die Datenbank „Europäische Verbindliche Zolltarifauskünfte“ (EvZTA) der Europäischen Kommission können Sie diese Entscheidungen einsehen. Vertrauliche Angaben einer Entscheidung werden dabei entfernt.

Eine verbindliche Zolltarifauskunft erhalten Sie in der Regel elektronisch. Um eine verbindliche Zolltarif-Auskunft zu beantragen:

  • Rufen Sie das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls auf.
  • Sollten Sie noch kein Benutzerkonto besitzen, folgen Sie den Anweisungen, um ein Bürger-, Benutzer- oder Geschäftskundenkonto anzulegen. Nach Prüfung und Freigabe Ihrer Daten können Sie Ihr Konto nutzen.
  • Füllen Sie den Online-Antrag auf eine verbindliche Zolltarif-Auskunft aus, fügen Sie gegebenenfalls Anlagen hinzu und senden Sie den Antrag ab.
  • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung mit einer Vorgangsnummer und einem Antragsbegleitdokument.
  • Das Antragsbegleitdokument können Sie nutzen, um Muster oder Proben der zu begutachtenden Ware an das Hauptzollamt Hannover zu senden. Beachten Sie die Hinweise des Zolls, in welchen Fällen Muster oder Proben nötig sind.
  • Nach Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie einen Bescheid in Ihr elektronisches Postfach beim Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls.
  • Prüfen Sie bitte regelmäßig Ihre E-Mails. Mit einer E-Mail werden Sie informiert, wenn Nachrichten in Ihrem elektronischen Postfach eingegangen sind.

Um bereits erteilte Zolltarif-Entscheidungen einzusehen:

  • Rufen Sie die Datenbank „Europäische Verbindliche Zolltarifauskünfte“ (EvZTA) der Europäischen Kommission auf.
  • Starten Sie eine Abfrage, indem Sie ein bestimmtes Land, eine vZTA-Nummer, das Gültigkeitsdatum, ein Stichwort, einen Nomenklatur-Code oder eine Warenbeschreibung angeben.

Ein schriftlicher Antrag (Formular 0307 des Zolls) ist nur noch dann möglich, wenn die Computersysteme in Ihrer Firma oder beim Hauptzollamt Hannover ausgefallen sind.

  • Ihr Antrag muss sich auf eine tatsächlich beabsichtigte Tätigkeit im Zusammenhang mit dem internationalen Warenverkehr beziehen.
  • Dies weisen Sie nach, indem Sie im Antrag konkret angeben, ob die vZTA für eine Wareneinfuhr, Warenausfuhr oder ein besonderes Verfahren (zum Beispiel Zollager) verwendet werden soll.

  • Online-Antrag auf eine verbindliche Zolltarifauskunft
  • Gegebenenfalls müssen Sie 
    • Abbildungen, Datenblätter oder Warenbeschreibungen in elektronischer Form und
    • Muster oder Proben der zu begutachtenden Ware vorlegen.

Für die Erteilung verbindlicher Zolltarifauskünfte fallen keine Kosten an. Falls sachlich erforderlich, stellt die Zollbehörde Ihnen Ausgaben für Waren-Analysen, Warenmuster-Gutachten oder die Rücksendung der Muster in Rechnung.

Gebühr: gebührenfrei

Gültig ab Wirksamkeit der Entscheidung.

Geltungsdauer: 3 JAHR

Da alle Staaten in der Europäischen Union über zolltarifliche Einreihungen einheitlich entscheiden müssen, werden strittige Fragen innerhalb der Europäischen Kommission beraten. Die Bearbeitungsdauer verzögert sich in solchen Fällen.

Bearbeitungsdauer: 2 - 4 Monate

  • Einspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, können Sie der Rechtsbehelfsbelehrung Ihrer vZTA-Entscheidung entnehmen.
  • Klage vor dem Finanzgericht

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Wenn Sie lediglich eine unverbindliche Tarifauskunft benötigen, können Sie sich an die Zentrale Auskunft des Zolls wenden.

Generalzolldirektion (GZD)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

14.02.2022

Zuständige Stellen

Carusufer 3-5 01099 Dresden, Stadt


Stelle

Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll
Carusufer 3-5
01099 Dresden, Stadt

Telefon

+49 228 303-26020
Für Privatpersonen

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+49 228 303-26030
Für Unternehmen

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Anfragen auf Englisch

Fax

+49 228 303-97924

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Für Privatpersonen

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info.gewerblich@zoll.de
Für Unternehmen

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enquiries.english@zoll.de
Anfragen auf Englisch

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Auskünfte auf der Internetseite der Zollverwaltung

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auskunft-zoll.gzd@zoll.de-mail.de

Öffnungszeiten

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Montag 08:00 – 17:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 17:00 Uhr

Mittwoch 08:00 – 17:00 Uhr

Donnerstag 08:00 – 17:00 Uhr

Freitag 08:00 – 17:00 Uhr

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Rollstuhlgerecht

Nein

01077 Dresden, Stadt


Stelle

Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll

01077 Dresden, Stadt

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Freitag 08:00 – 17:00 Uhr

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Rollstuhlgerecht

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Hauptzollamt Hannover
Hackethalstraße 7
30179 Hannover

Telefon

+49 511 64689210

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Stelle

Hauptzollamt Hannover, Verbindliche Zolltarif- und Ursprungsauskünfte
Waterloostraße 5
30169 Hannover

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+49 511 1012480

Fax

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Telefonische Sprechzeiten

Montag: 08:30 bis 14:30 Uhr

Dienstag: 08:30 bis 14:30 Uhr

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Donnerstag: 08:30 bis 14:30 Uhr

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Rollstuhlgerecht

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