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Steuern und Abgaben für Betriebe

Registrierung im Webportal goAML

Wenn Sie als verpflichtete Person Anhaltspunkte für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung online melden wollen, müssen Sie sich im Webportal der Financial Intelligence Unit (FIU) registrieren.

Leistungsbeschreibung

Als Angehörige oder Angehöriger bestimmter Personengruppen im Finanz- und Nichtfinanzsektor sind Sie verpflichtet, eine elektronische Meldung bei der Financial Intelligence Unit (FIU) der Generalzolldirektion (GZD) abzugeben, wenn Sie einen Verdacht auf Geldwäsche haben. Dazu gehören beispielsweise:

  • Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute
  • Agentinnen und Agenten
  • Versicherungsinstitute

Für die Abgabe der Meldung müssen Sie sich vorher beim Webportal goAML (AML: Anti Money Laundering) registrieren.

Alle Verpflichteten im Sinne des Geldwäschegesetzes (GWG) müssen sich spätestens seit dem 01. Januar 2024 bei der FIU registrieren.

Bevor Sie eine Verdachtsmeldung abgeben können, müssen Sie sich einmalig im Webportal goAML registrieren. Gehen Sie dafür wie folgt vor:

  • Rufen Sie das Webportal goAML auf.
  • Klicken Sie auf "Registrieren". 
    • Bei einer neuen Registrierung als hauptverantwortliche Person wählen Sie bitte immer „Registrieren als Verpflichteter oder meldende Behörde“ aus. 
    • Wenn Sie sich als Nebennutzerin oder Nebennutzer für eine bereits registrierte Organisation im Webportal einloggen wollen, wählen Sie "Registrieren als bereits registrierte Organisation". Beachten Sie in diesem Fall, dass Sie eine E-Mail-Adresse nur einmal verwenden können.
  • Sie melden sich in jedem Fall immer als Organisation in goAML an, unabhängig davon, ob Sie eine natürliche oder juristische Person sind. Geben Sie die Daten der hauptverantwortlichen beziehungsweise nebenverantwortlichen Person ein.
  • Folgen Sie den weiteren Schritten im Formular und laden Sie ein notwendiges Verifizierungsdokument hoch. Nach erfolgreicher Registrierung wird die Kopie des übermittelten Dokuments unverzüglich durch die FIU vernichtet.
  • Senden Sie das Formular ab.
  • Sie erhalten eine Bestätigung über den Versand per E-Mail
  • Die FIU prüft Ihre Registrierung und schaltet Ihren Zugang frei.
  • Sie erhalten eine Bestätigung über die Freischaltung und weitere Informationen zum Webportal goAML und zum Thema Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung per E-Mail.

Jetzt können Sie sich im Webportal goAML anmelden und eine Verdachtsmeldung abgeben.

Sie haben einen Verdacht auf Geldwäsche und gehören zu einer der folgenden Personengruppen:

  • Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute
  • Agentinnen und Agenten sowie E-Geld-Agentinnen und E-Geld-Agenten
  • selbstständige Gewerbetreibende, die im Namen eines Zahlungsdienstleisters Zahlungsdienste ausführen oder E-Geld eines Kreditinstituts vertreiben oder rücktauschen
  • andere Finanzunternehmen, deren Haupttätigkeit zum Beispiel Geldmaklergeschäfte sind
  • Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittlerinnen oder Versicherungsvermittler, soweit sie jeweils Lebensversicherungstätigkeiten, Unfallversicherungen oder Darlehen anbieten oder vermitteln
  • Kapitalverwaltungsgesellschaften
  • freiberuflich tätige Personen  aus dem rechts-, wirtschafts- und steuerberatenden Bereich, soweit sie für ihren Mandantinnen und Mandanten an der Planung oder Durchführung von Geschäften, zum Beispiel der Verwaltung von Vermögenswerten, mitwirken oder im Namen und auf Rechnung der Mandantschaft Finanz- oder Immobilientransaktionen durchführen, zum Beispiel:
    • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte,
    • Notarinnen und Notare,
    • Steuerberaterinnen und Steuerberater,
    • Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer,
    • Rechtsbeistände,
    • Lohnsteuerhilfevereine
  • dienstleistende Personen für Gesellschaften und für Treuhandvermögen oder Treuhänderinnen oder Treuhänder, die nicht den vorgenannten Berufen angehören, wenn sie für Dritte Dienstleistungen erbringen, zum Beispiel die Gründung einer juristischen Person oder Personengesellschaft
  • Immobilienmaklerinnen und Immobilienmarkler
  • Personen aus den Bereichen Veranstaltung und Vermittlung von Glücksspielen
  • mit Gütern handelnde Personen 

Identifizierung durch Personalausweis- oder Reisepasskopie:

Wichtig ist, dass die Angaben über

  • Gültigkeit des Dokuments sowie
  • Ausweisnummer,
  • Name,
  • Geburtsdatum und
  • Staatsangehörigkeit ersichtlich sind.

Die Angabe der Privatanschrift wird nicht gefordert. 

Identifizierung durch alternative Dokumente:

Juristische Person beziehungsweise Personengesellschaft:

  • das zur Vertretung berechtigte Organ, zum Beispiel ein vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft, kann der FIU Ihre Identität schriftlich bestätigen

Natürliche Person: 

  • Registrierungsantrag über das Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung (FMS) mit durch zuständigen Bundes,- Landes- oder Kommunalbehörde beglaubigter Unterschrift

Sonstige Registrierungsdokumente:

Verpflichtete mit Geldwäschebeauftragten:

  • Bestellungsurkunde dem Registrierungsantrag 
  • Gewerbeanmeldung

Verpflichtete ohne Geldwäschebeauftragten:

  • Formular 033571 "Anlage zum Antrag auf Registrierung für das IT-Verfahren goAML; Beauftragung - FIU -"
  • Gewerbeanmeldung

Die Registrierung ist kostenlos. Sie müssen eventuell mit Kosten für die Beschaffung der Verifizierungsdokumente rechnen.

Verwaltungsgebühr: gebührenfrei

Sie müssen sich registrieren, bevor Sie eine Verdachtsmeldung abgeben.

Die Freischaltung erfolgt innerhalb der oben genannten Dauer, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Bearbeitungsdauer: 1 - 2 Werktage

  • Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal


Generalzolldirektion (GZD)

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

24.06.2024

Zuständige Stellen

Stelle

Generalzolldirektion (GZD), Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU)

51030 Köln, Stadt

Telefon

+49 351 44834556

Fax

+49 228303 98539

E-Mail

info.fiu@zoll.de

WWW

Internetseite der Generalzolldirektion, Financial Intelligence Unit

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Carusufer 3-5 01099 Dresden, Stadt


Stelle

Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll
Carusufer 3-5
01099 Dresden, Stadt

Telefon

+49 228 303-26020
Für Privatpersonen

Telefon

+49 228 303-26030
Für Unternehmen

Telefon

+49 228 303-26040
Anfragen auf Englisch

Fax

+49 228 303-97924

E-Mail

info.privat@zoll.de
Für Privatpersonen

E-Mail

info.gewerblich@zoll.de
Für Unternehmen

E-Mail

enquiries.english@zoll.de
Anfragen auf Englisch

WWW

Auskünfte auf der Internetseite der Zollverwaltung

De-Mail

auskunft-zoll.gzd@zoll.de-mail.de

Öffnungszeiten

Anrufzeiten:

Montag 08:00 – 17:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 17:00 Uhr

Mittwoch 08:00 – 17:00 Uhr

Donnerstag 08:00 – 17:00 Uhr

Freitag 08:00 – 17:00 Uhr

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

01077 Dresden, Stadt


Stelle

Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll

01077 Dresden, Stadt

Telefon

+49 228 303-26020
Für Privatpersonen

Telefon

+49 228 303-26030
Für Unternehmen

Telefon

+49 228 303-26040
Anfragen auf Englisch

Fax

+49 228 303-97924

E-Mail

info.privat@zoll.de
Für Privatpersonen

E-Mail

info.gewerblich@zoll.de
Für Unternehmen

E-Mail

enquiries.english@zoll.de
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WWW

Auskünfte auf der Internetseite der Zollverwaltung

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auskunft-zoll.gzd@zoll.de-mail.de

Öffnungszeiten

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Montag 08:00 – 17:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 17:00 Uhr

Mittwoch 08:00 – 17:00 Uhr

Donnerstag 08:00 – 17:00 Uhr

Freitag 08:00 – 17:00 Uhr

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein