Zum Inhalt springen
Steuern und Abgaben für Betriebe

IT-Dienstleister für den EMCS-Nachrichtenaustausch genehmigen lassen

Wenn Sie verbrauchsteuerpflichtige Waren unter Steueraussetzung befördern und EMCS nutzen müssen, können Sie einen IT-Dienstleister beauftragen, den Nachrichtenaustausch über dieses Programm für Sie durchzuführen. Hierfür benötigen Sie eine Genehmigung der Generalzolldirektion.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Wirtschaftsbeteiligter bestimmte unversteuerte Erzeugnisse, zum Beispiel Alkohol und alkoholhaltige Waren, Tabakwaren oder Energieerzeugnisse, befördern wollen, benötigen Sie eine spezielle Erlaubnis sowie eine Registrierung zur Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem (Excise Movement and Control System - EMCS). Sie erfassen im System die verschiedenen Beförderungsschritte und tauschen Nachrichten mit dem Zoll aus. 
IT-Dienstleister können für Sie den Nachrichtenaustausch im IT-Verfahren EMCS durchführen. Die IT-Dienstleister stellen dann die Software, die für den Nachrichtenaustausch benötigt wird zur Verfügung. 
Um einen IT-Dienstleister zu beauftragen, benötigen Sie eine Genehmigung der Generalzolldirektion. Hierfür müssen Sie einen Antrag stellen. 
Der IT-Dienstleister muss durch die Generalzolldirektion zugelassen sein. Beachten Sie, dass der IT-Dienstleister nicht als Ihr rechtlicher Vertreter gegenüber der Zollverwaltung auftreten kann.

Für die Genehmigung von IT-Dienstleistern im EMCS müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der Zollverwaltung und laden Sie folgenden Antrag herunter:
    • Antrag zur Nutzung eines IT-Dienstleisters im Rahmen des EMCS-Nachrichtenaustauschs (Formular 033094)
  • Füllen Sie das Formular 033094 aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es an das Stammdatenmanagement der Generalzolldirektion.
  • Sie erhalten eine schriftliche Genehmigung.

  • Sie sind Wirtschaftsbeteiligter und nutzen für den Nachrichtenaustausch über Ihre Beförderungen unter Steueraussetzungen EMCS.
  • Sie wollen einen IT-Dienstleister damit beauftragen, den EMCS-Nachrichtenaustausch für Sie durchzuführen.
     

Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.

Für Sie entstehen keine Kosten.

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Die Bearbeitung dauert in der Regel zwischen 1 und 2 Wochen.

Da es sich nicht um einen Verwaltungsakt handelt, ist die Einlegung eines Rechtsbehelfes nicht möglich.

  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: nein 
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Bundesministerium der Finanzen

21.06.2021

Zuständige Stellen

Stelle

Generalzolldirektion (GZD), Service Desk Zoll (Anwenderfragen)

Telefon

+49 800 8007-5452

Telefon

+49 228 303-26090

WWW

Auskünfte zu Online-Anwendungen

WWW

Kontaktformular des Service Desk Zoll

Öffnungszeiten

Anrufzeiten:

Montag 08:00 Uhr – 17:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 17:00 Uhr

Mittwoch 08:00 – 17:00 Uhr

Donnerstag 08:00 – 17:00 Uhr

Freitag 08:00 – 17:00 Uhr

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Stelle

Generalzolldirektion (GZD), Direktion II Stammdatenmanagement

01077 Dresden, Stadt

Fax

+49 35144834 449

E-Mail

emcs.stammdaten@zoll.de

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Carusufer 3-5 01099 Dresden, Stadt


Stelle

Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll
Carusufer 3-5
01099 Dresden, Stadt

Telefon

+49 228 303-26020
Für Privatpersonen

Telefon

+49 228 303-26030
Für Unternehmen

Telefon

+49 228 303-26040
Anfragen auf Englisch

Fax

+49 228 303-97924

E-Mail

info.privat@zoll.de
Für Privatpersonen

E-Mail

info.gewerblich@zoll.de
Für Unternehmen

E-Mail

enquiries.english@zoll.de
Anfragen auf Englisch

WWW

Auskünfte auf der Internetseite der Zollverwaltung

De-Mail

auskunft-zoll.gzd@zoll.de-mail.de

Öffnungszeiten

Anrufzeiten:

Montag 08:00 – 17:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 17:00 Uhr

Mittwoch 08:00 – 17:00 Uhr

Donnerstag 08:00 – 17:00 Uhr

Freitag 08:00 – 17:00 Uhr

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

01077 Dresden, Stadt


Stelle

Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll

01077 Dresden, Stadt

Telefon

+49 228 303-26020
Für Privatpersonen

Telefon

+49 228 303-26030
Für Unternehmen

Telefon

+49 228 303-26040
Anfragen auf Englisch

Fax

+49 228 303-97924

E-Mail

info.privat@zoll.de
Für Privatpersonen

E-Mail

info.gewerblich@zoll.de
Für Unternehmen

E-Mail

enquiries.english@zoll.de
Anfragen auf Englisch

WWW

Auskünfte auf der Internetseite der Zollverwaltung

De-Mail

auskunft-zoll.gzd@zoll.de-mail.de

Öffnungszeiten

Anrufzeiten:

Montag 08:00 – 17:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 17:00 Uhr

Mittwoch 08:00 – 17:00 Uhr

Donnerstag 08:00 – 17:00 Uhr

Freitag 08:00 – 17:00 Uhr

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein