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Steuern und Abgaben für Betriebe

Finanzamt

Die Finanzämter sind zuständig für die Festsetzung und Erhebung der Steuern. Im telefonischen Servicebereich können nahezu alle Anliegen vorgetragen und Auskünfte gegeben werden.

Leistungsbeschreibung

Den 12 Finanzämtern des Freistaates Thüringen obliegt die Festsetzung und Erhebung der Steuern, mit Ausnahme der Gemeindesteuern. Als Landesfinanzbehörden auf Ortsebene sind ihre Aufgabenbereiche nach örtlichen und sachlichen Zuständigkeitsbereichen abgegrenzt.

Ein wesentlicher Schwerpunkt der Tätigkeit des Finanzamts ist das Bearbeiten von Steuererklärungen von Arbeitnehmern und sonstigen Steuerpflichtigen.

Aus den Angaben in Steuererklärungen und gegebenenfalls weiteren vorliegenden Informationen von beispielsweise Arbeitgebern, Krankenkassen und Versicherungen ermittelt das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen, setzt die jeweiligen Steuern fest und erhebt sie. Im telefonischen Servicebereich können nahezu alle Anliegen vorgetragen und Auskünfte beispielsweise zu Steuererklärungen gegeben werden.

Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt.

ELSTER steht für elektronische Steuererklärung. Über den Online-Dienst können Steuererklärungen und Steueranmeldungen kostenlos erstellt und abgegeben werden.

Thüringer Finanzministerium

12.06.2023

Das örtlich zuständige Finanzamt wird Ihnen mithilfe der Suchfelder auf dieser Seite angezeigt. In Einzelfällen wurden Zentralzuständigkeiten bestimmt. Das bedeutet, dass für einzelne Steuerangelegenheiten ein anderes Finanzamt sachlich zuständig sein kann. Dazu ist es nötig, Ihre Suchanfrage zu konkretisieren.

Zuständige Stellen

Stelle

Finanzamt Gera
Hermann-Drechsler-Straße 1
07548 Gera

Telefon

0361 573625-000

Fax

0361 573625-491

E-Mail

poststelle@finanzamt-gera.thueringen.de

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Ansprechpartner

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Anfahrt

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Bankverbindung

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Formulare

Öffnungszeiten

Unsere Servicestelle bleibt dauerhaft geschlossen. Während unserer Servicezeiten beantworten wir Anfragen zu Ihrem konkreten Steuerfall telefonisch:

0361 57 3625-900

Servicezeiten

Montag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr

Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr

Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr  

Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Freitag 08.00 - 12.00 Uhr  

Sollte ein Anliegen telefonisch nicht geklärt werden können, besteht auch weiterhin die Möglichkeit für einen persönlichen Termin bei Ihrem zuständigen Bearbeiter.

Ansprechpartner

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleErnststr.

Straßenbahn1

Parkplatz

Behindertenparkplatz

Gebühren: Nein

Parkplatz

Gebühren: Nein

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja