Finanzamt
Die Finanzämter sind zuständig für die Festsetzung und Erhebung der Steuern. Im telefonischen Servicebereich können nahezu alle Anliegen vorgetragen und Auskünfte gegeben werden.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Den 12 Finanzämtern des Freistaates Thüringen obliegt die Festsetzung und Erhebung der Steuern, mit Ausnahme der Gemeindesteuern. Als Landesfinanzbehörden auf Ortsebene sind ihre Aufgabenbereiche nach örtlichen und sachlichen Zuständigkeitsbereichen abgegrenzt.
Ein wesentlicher Schwerpunkt der Tätigkeit des Finanzamts ist das Bearbeiten von Steuererklärungen von Arbeitnehmern und sonstigen Steuerpflichtigen.
Aus den Angaben in Steuererklärungen und gegebenenfalls weiteren vorliegenden Informationen von beispielsweise Arbeitgebern, Krankenkassen und Versicherungen ermittelt das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen, setzt die jeweiligen Steuern fest und erhebt sie. Im telefonischen Servicebereich können nahezu alle Anliegen vorgetragen und Auskünfte beispielsweise zu Steuererklärungen gegeben werden.
Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt.
ELSTER steht für elektronische Steuererklärung. Über den Online-Dienst können Steuererklärungen und Steueranmeldungen kostenlos erstellt und abgegeben werden.
Thüringer Finanzministerium
12.06.2023
Das örtlich zuständige Finanzamt wird Ihnen mithilfe der Suchfelder auf dieser Seite angezeigt. In Einzelfällen wurden Zentralzuständigkeiten bestimmt. Das bedeutet, dass für einzelne Steuerangelegenheiten ein anderes Finanzamt sachlich zuständig sein kann. Dazu ist es nötig, Ihre Suchanfrage zu konkretisieren.
Zuständige Stellen
Stelle | Finanzamt Gera |
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Telefon | |
Fax | 0361 573625-491 |
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Öffnungszeiten | Unsere Servicestelle bleibt dauerhaft geschlossen. Während unserer Servicezeiten beantworten wir Anfragen zu Ihrem konkreten Steuerfall telefonisch: 0361 57 3625-900 Servicezeiten Montag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Sollte ein Anliegen telefonisch nicht geklärt werden können, besteht auch weiterhin die Möglichkeit für einen persönlichen Termin bei Ihrem zuständigen Bearbeiter. |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleErnststr. Straßenbahn1 |
Parkplatz | Behindertenparkplatz Gebühren: Nein Parkplatz Gebühren: Nein |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |