Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit als steuerlicher Beauftragter für Luftverkehrsunternehmen beantragen
Wenn Sie als steuerlicher Beauftragter für ein oder mehrere Luftverkehrsunternehmen tätig sein möchten, müssen Sie eine Erlaubnis beim zuständigen Hauptzollamt beantragen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Als steuerlicher Beauftragter vertreten Sie ein Luftverkehrsunternehmen bei der Erfüllung seiner steuerlichen Rechte und Pflichten nach dem Luftverkehrsteuergesetz. Sie haben als steuerlicher Beauftragter die Pflichten des Luftverkehrsunternehmens als eigene zu erfüllen. Dabei haben Sie die gleichen Rechte und Pflichten wie der Vertretene. Sie sind zusammen mit dem von Ihnen vertretenen Luftverkehrsunternehmen Gesamtschuldner der Luftverkehrsteuer.
Sie können als steuerlicher Beauftragter für mehrere Luftverkehrsunternehmen tätig sein. Zur Sicherstellung des Steueraufkommens müssen Sie dem Hauptzollamt Änderungen Ihrer Verhältnisse sowie Überschuldung, drohende oder eingetretene Zahlungsunfähigkeit, Zahlungseinstellung und Stellung des Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens unverzüglich schriftlich anzeigen.
Wenn Sie eine Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit als steuerlicher Beauftragter beantragen möchten:
- Laden Sie das Formular "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Tätigkeit als steuerlicher Beauftragter von Luftverkehrsunternehmen" auf der Internetseite des Zolls herunter und füllen Sie es aus.
-
Der Antrag muss enthalten:
- Namen des Antragstellers,
- Geschäfts- oder Wohnsitz,
- Rechtsform,
- abweichender Ort der Buchführung sowie
- Steuernummer beim Finanzamt und, falls erteilt, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
- Reichen Sie das Formular beim zuständigen Hauptzollamt ein.
- Sie erhalten dann einen schriftlichen Bescheid.
- Sie haben Ihren Geschäftssitz nach § 11 der Abgabenordnung im Inland
- gegen Ihre steuerliche Zuverlässigkeit bestehen keine Bedenken
- soweit Sie nach dem Handelsgesetzbuch oder der Abgabenordnung dazu verpflichtet sind, führen Sie ordnungsmäßig kaufmännische Bücher und stellen rechtzeitig Jahresabschlüsse auf
- Sie üben eine gewerbliche beziehungsweise freiberufliche Tätigkeit aus (keine Privatperson)
Dem Antrag auf Erlaubnis müssen Sie beifügen:
- bei nicht eingetragenen Unternehmen: eine Kopie der aktuellen Empfangsbescheinigung der Gewerbeanmeldung,
- bei Unternehmen, die in das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragen sind: einen aktuellen Registerauszug,
- bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts: eine Kopie des aktuellen Gesellschaftsvertrags (wenn vorhanden)
Hinweis: Der Antragsteller hat auf Verlangen des Hauptzollamts weitere Angaben zu machen, wenn diese zur Sicherung des Steueraufkommens oder für die Steueraufsicht erforderlich erscheinen.
keine
keine
keine
Formulare: Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Tätigkeit als steuerlicher Beauftragter von Luftverkehrsunternehmen
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Federal Ministry of Finance (Bundesministerium der Finanzen)
19.03.2019
Zuständige Stellen
Stelle | Generalzolldirektion (GZD) |
---|---|
Telefon | |
Fax | +49 228 303-99000 |
WWW | |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Stelle | Generalzolldirektion (GZD), Dienststellensuche Zoll |
---|---|
Telefon | +49 228 303-26020 |
Telefon | +49 228 303-26030 |
Fax | +49 351 44834-590 |
info.privat@zoll.de | |
info.gewerblich@zoll.de | |
WWW | Dienststellensuche Zoll auf der Internetseite des deutschen Zolls |
WWW | |
De-Mail | |
Öffnungszeiten | Sprechzeiten: Montag 08:00 – 17:00 Uhr Dienstag 08:00 – 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 – 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 – 17:00 Uhr Freitag 08:00 – 17:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Carusufer 3-5 01099 Dresden, Stadt
Stelle | Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll |
---|---|
Telefon | +49 228 303-26020 |
Telefon | +49 228 303-26030 |
Telefon | +49 228 303-26040 |
Fax | +49 228 303-97924 |
info.privat@zoll.de | |
info.gewerblich@zoll.de | |
enquiries.english@zoll.de | |
WWW | |
De-Mail | |
Öffnungszeiten | Anrufzeiten: Montag 08:00 – 17:00 Uhr Dienstag 08:00 – 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 – 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 – 17:00 Uhr Freitag 08:00 – 17:00 Uhr |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
01077 Dresden, Stadt
Stelle | Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll |
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Telefon | +49 228 303-26020 |
Telefon | +49 228 303-26030 |
Telefon | +49 228 303-26040 |
Fax | +49 228 303-97924 |
info.privat@zoll.de | |
info.gewerblich@zoll.de | |
enquiries.english@zoll.de | |
WWW | |
De-Mail | |
Öffnungszeiten | Anrufzeiten: Montag 08:00 – 17:00 Uhr Dienstag 08:00 – 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 – 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 – 17:00 Uhr Freitag 08:00 – 17:00 Uhr |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |