Zum Inhalt springen
Steuern und Abgaben für Betriebe

Bescheinigung für Post-Universaldienstleister beantragen

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen eine Bescheinigung für Post-Universaldienstleistende beantragen. Mit dieser können Sie eine Befreiung von der Umsatzsteuer für Post-Universaldienstleistungen bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen.

Leistungsbeschreibung

Die Umsatzsteuerbefreiung für Unternehmen, die Post-Universaldienste anbieten, zum Beispiel Postdienste,

  • fördert Post-Universaldienstleistungen und
  • stellt Wettbewerbsgleichheit unter den Post-Universaldienstleistenden her.

Post-Universaldienstleistende bieten flächendeckend im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mindestens eine oder alle der folgenden Dienstleistungen an:

  • Beförderung von Briefsendungen bis zu einem Gewicht von 2 Kilogramm mit bestimmten Qualitätsmerkmalen;
  • Beförderung von adressierten Paketen bis zu einem Gewicht von 10 Kilogramm;
  • Beförderung von adressierten Büchern, Katalogen, Zeitungen und Zeitschriften bis zu einem Gewicht von 2 Kilogramm, wenn Sie auch die Leistungen erbringen, die in den ersten beiden Spiegelstrichen dieser Auflistung stehen.
  • Einschreib und Wertsendungen.

Für eine Umsatzsteuerbefreiung müssen Sie zunächst eine Bescheinigung des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) für Post-Universaldienstleistungen in Deutschland besitzen. Anschließend können Sie die Umsatzsteuerbefreiung bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen.

Sie müssen den Antrag formlos per Post oder über das BZSt-Online-Portal (BOP) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einreichen:

Schriftlicher Antrag:

  • Senden Sie einen formlosen Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post an das BZSt.
  • Falls Sie die Voraussetzungen eines Post-Universaldienstleisters erfüllen, sendet das BZSt Ihnen eine entsprechende Bescheinigung zu.
  • Falls Sie die Voraussetzungen eines Post-Universaldienstleisters nicht erfüllen, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid, gegen den Sie Einspruch einlegen können.

Antrag über BOP:

  • Registrieren Sie sich im BOP.
  • Wenn Sie bereits eine Registrierung für ein anderes über das BOP erreichbares Verfahren oder eine Registrierung im Elster Onlineportal durchgeführt haben, müssen Sie sich nicht erneut registrieren.
  • Wählen Sie das Formular aus, füllen dieses aus und senden Sie es ab.
  • Die weiteren Verfahrensschritte entsprechen der schriftlichen Antragsstellung.

Eine Umsatzsteuerbefreiung können beantragen:

  • unternehmerische Personen (als natürliche und juristische Person),
  • die flächendeckend im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einen Teilbereich oder alle Post-Universaldienstleistungen anbieten.

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

  • Verpflichtungserklärung
  • Bestätigung, dass Ihr Unternehmen flächendeckend im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einen Teilbereich oder alle Post-Universaldienstleistungen anbietet

Es fallen keine Kosten an.

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer: 3 - 4 Wochen

  • Einspruch
  • Klage vor dem Finanzgericht

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

04.12.2023

Zuständige Stellen

Stelle

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Referat St III 9
An der Küppe 1
53225 Bonn, Stadt

Telefon

+49 228 4063873

Fax

+49 228 4063801

E-Mail

PUDL@bzst.bund.de

Öffnungszeiten

Montag 07:00 - 15:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 15:00 Uhr

Mittwoch 07:00 - 15:00 Uhr

Donnerstag 07:00 - 15:00 Uhr

Freitag 07:00 - 15:00 Uhr

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein