Wein - Änderungsmeldung Weinbaukartei
Wenn Sie Weinflächen roden oder bepflanzen müssen Sie diese Änderungen melden.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Zu melden sind alle Rodungen und Pflanzungen, die seit dem 1. Juni vorgenommen wurden sowie alle Korrekturen, Bewirtschafterwechsel und Änderungen. Mit diesen Angaben wird die Weinbaukartei laufend aktualisiert.
Bei meldepflichtigen Änderungen Ihrer Rebfläche müssen Sie das entsprechenden Formular ausfüllen und bis zum 31.05. an das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) in Weißenfels senden.
ALFF Süd in Weißenfels (Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten)
Es fallen keine Kosten an.
Meldung der Änderungen bis zum 31.05. für die vergangenen 12 Monate.
Laufend, Rückmeldung nur bei offenen Fragen.
Links
- VO (EU) 2018/273 vom 11.Dezember 2017 (Abl.L.58 vom 28.Februar 2018)
- Durchführungsbestimmungen zur VO(EG) Nr. 479/2008 hinsichtlich der Weinbaukartei (ABl. EG Nr. L 128 vom 27.05.2009, S. 15)
- VO(EU) Nr. 1308/2013 (ABl. L. 347 v.17.12.2013)
- § 33 Weingesetz
- § 34 Weingesetz
- § 29 Wein-Überwachungsverordnung
- § 25 Abs. (1) Thüringer Verordnung zur Durchführung des Weinrechts und zur Übertragung von Ermächtigungen auf dem Gebiet des Weinrechts (ThürWeinVO)
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Auf den Seiten des TLLLR finden Sie Informationen zum Anbau von Keltertrauben und Tafeltrauben in Thüringen mit Ansprechpartnern zu Rebrechten, Flächentausch, Wiederbepflanzungsrechten etc.
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
28.11.2022
Zuständige Stellen
Stelle | Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd |
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Telefon | |
Fax | +49 344 328080 |
WWW | |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |