Zum Inhalt springen
Statistische Erhebungen und Meldepflichten

Auskunft geben für Preisstatistiken

Als Unternehmen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen für die Erhebung der Preisstatistik herangezogen werden.

Leistungsbeschreibung

Aufgabe der Preisstatistik in Deutschland ist es, für die wichtigsten Gütermärkte der deutschen Volkswirtschaft die Preisentwicklung im Lauf der Zeit zu messen. Sie bildet die Grundlage für 

  • wichtige Konjunkturindikatoren, 
  • wirtschaftspolitische Entscheidungen, 
  • die Information der Öffentlichkeit über die Geldentwertung, 
  • die Gestaltung und Kontrolle gewerblicher und privater Verträge, zum Beispiel bei Wertsicherungsklauseln (Preisgleitklauseln).

Das Statistische Bundesamt und die Statistischen Landesämter beobachten regelmäßig die Preise einer Vielzahl von Waren und Dienstleistungen in Deutschland. Anhand der gesammelten Daten werden folgende Indizes erstellt:

  • Verbraucherpreisindex
  • Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte
  • Preisindizes für die Land- und Forstwirtschaft
  • Erzeugerpreisindex für Dienstleistungen
  • Großhandelsverkaufspreisindex
  • Bau- und Immobilienpreisindizes
  • Ein- und Ausfuhrpreisindex
  • Erdgas- und Stromdurchschnittspreise.

Mit diesen Indizes kann die Preisentwicklung im Zeitverlauf verfolgt werden. So lässt sich bestimmen, wie sich die Preise zwischen zwei Zeitpunkten entwickelt haben. Für die monatliche oder vierteljährliche Ermittlung der Preisentwicklung werden Preise erhoben. Dabei wird von einem „Warenkorb“ ausgegangen. Damit ist die Güterauswahl gemeint, die sämtliche Waren und Dienstleistungen des Geltungsbereiches des jeweils betreffenden Preisindex repräsentiert. Alle 5 Jahre wird der Warenkorb in der Regel angepasst.

Mit den Ergebnissen der Erhebung über die Halbjahresdurchschnittspreise für Strom und Gas bei Verkauf an Haushalts- und Nichthaushaltskunden lässt sich im europäischen Vergleich die Entwicklung und Zusammensetzung der Strom- und Gaspreise analysieren.

Die Datenbank GENESIS-Online bietet alle Ergebnisse der Preisstatistiken in unterschiedlichen Datenformaten (xls, xlsx, html und csv).

Das Statistische Bundesamt ermittelt die Indizes für Deutschland monatlich oder viertel- oder halbjährlich durch verschiedene Formen der Datengewinnung:

  • Erhebung vor Ort in den einzelnen Erhebungseinheiten durch Preisermittlerinnen und Preisermittler,
  • Auswertung von Katalogen, Tarifwerken, Gebührenordnungen, Gesetzen und Verwaltungsvorschriften,
  • Erhebung im Internet,
  • Erhebung durch Papierfragebögen (bei der Statistik der Bauleistungspreise), 
  • Meldung über das Online-Meldeverfahren IDEV (Internet-Datenerhebung im Verbund)
  • oder telefonische Befragung der Erhebungseinheiten bei ausgewählten Produkten 
  • und Zugriff auf spezielle Datenbanken oder Kauf von Daten bei privaten Anbietern.

Wenn Ihr Unternehmen ausgewählt wurde, können Sie die Daten zum überwiegenden Teil online übermitteln:

  • Sie erhalten ein Schreiben mit der Aufforderung, Ihre Daten an das Statistische Bundesamt bzw. an das zuständige Statistische Landesamt zu übermitteln (Heranziehungsbescheid). Welche Angaben in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Schreiben entnehmen.  
  • Melden sich im Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder an. Folgen Sie den jeweiligen Anweisungen, um das Online-Meldeverfahren IDEV zu nutzen.
    • IDEV: Übermitteln Sie die Daten über elektronische Online-Formulare. IDEV unterstützt Sie, um Ihren Aufwand zu reduzieren. 
    • Die Zugangsdaten für IDEV haben Sie im Nachgang zum Heranziehungsbescheid mit einem separaten Schreiben erhalten.
  • Gegebenenfalls nimmt das zuständige Statistische Amt bei unvollständigen oder unplausiblen Angaben Kontakt mit Ihnen auf.

Das Statistische Bundesamt und die Statistischen Landesämter führen die Erhebungen für ihre Preisstatistiken im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen durch (siehe Abschnitt Rechtsgrundlagen).

Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.

Das Statistische Bundesamt und die Statistischen Landesämter erheben und erstatten Ihnen keine Kosten für die Preisstatistik.

Wie lange sie Zeit haben, um die Daten zu übermitteln, können Sie dem Schreiben des Statistischen Bundesamtes bzw. des Statistischen Landesamtes entnehmen. Zusätzlich erhalten Sie bei Online-Erhebungen in der Regel vor jeder Erhebungswelle eine Erinnerung per Email.

  • Das zuständige Statistische Amt bestätigt Ihnen bei einer Online-Erhebung unverzüglich die Übermittlung Ihrer Daten.
  • Für die Bearbeitung der Erhebung  benötigen Sie je Statistik in der Regel zwischen 10 und 20 Minuten, für die Statistik der Strom- und Gasdurchschnittspreise zwischen 2 und 3 Stunden.

  • Widerspruch. 

Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid des Statistischen Bundesamtes entnehmen.

  • Papierformulare: ja; zum Teil nur für die Erstbefragung
  • Onlineverfahren: ja, verpflichtend
  • Schriftform möglich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein 

Das Verfahren kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden. Eine englische Übersetzung kann für einige Preisstatistiken als Hilfestellung bei Bedarf im PDF-Format zur Verfügung gestellt werden.

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

21.07.2022

Zuständige Stellen

Gustav-Stresemann-Ring 11 65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt


Stelle

Statistisches Bundesamt (StBA)
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Telefon

+49 611 75-2405

Fax

+49 611 75-4000

E-Mail

post@destatis.de

E-Mail

info@destatis.de

WWW

Internetseite des Statistischen Bundesamts

WWW

Online-Kontaktformular

De-Mail

poststelle@destatis.de-mail.de

Öffnungszeiten

Sprechzeiten

Montag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

65180 Wiesbaden, Landeshauptstadt


Stelle

Statistisches Bundesamt (StBA)

65180 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Telefon

+49 611 75-2405

Fax

+49 611 75-4000

E-Mail

post@destatis.de

E-Mail

info@destatis.de

WWW

Internetseite des Statistischen Bundesamts

WWW

Online-Kontaktformular

De-Mail

poststelle@destatis.de-mail.de

Öffnungszeiten

Sprechzeiten

Montag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Stelle

Statistisches Bundesamt (StBA), Preisindex

Telefon

+49 611 754777
Verbraucherpreisindex

Telefon

+49 611 752444
Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte

Telefon

+49 611 752078
Preisindex für Land- und Forstwirtschaft

Telefon

+49 611 754591
Erzeugerpreisindex für Dienstleistungen

Telefon

+49 611 752995
Großhandelsverkaufspreisindex

Telefon

+49 611 752440
Bau- und Immobilienpreisindex

Telefon

+49 611 752995
Ein- und Ausfuhrpreisindex

Telefon

+49 611 753474
Erdgas- und Stromdurchschnittspreise

E-Mail

verbraucherpreisindex@destatis.de
Verbraucherpreisindex

E-Mail

erzeugerpreise@destatis.de
Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte

E-Mail

agrarpreise@destatis.de
Preisindex für Land- und Forstwirtschaft

E-Mail

dienstleistungspreise@destatis.de
Erzeugerpreisindex für Dienstleistungen

E-Mail

grosshandelspreise@destatis.de
Großhandelsverkaufspreisindex

E-Mail

baupreise@destatis.de
Bau- und Immobilienpreisindex

E-Mail

aussenhandelspreise@destatis.de
Ein- und Ausfuhrpreisindex

E-Mail

energiepreise@destatis.de
Erdgas- und Stromdurchschnittspreise

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein