Mietspiegel erheben
In vielen Städten und Gemeinden Deutschlands wird regelmäßig ein Mietspiegel erhoben.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Die Existenz und Einsicht eines Mietspiegels ist in der jeweiligen Gemeinde zu erfragen.
Weitere Ausführungen und eine Arbeitshilfe für die Aufstellung eines "Qualifizierten Mietspiegels" finden Sie auf den Internetseiten Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
01.09.2021
Zuständige Stellen
Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 3170 Wohnen / Finanzielle Hilfen - Wohngeld |
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Telefon | |
Fax | 0365 838-3175 |
WWW | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 3170 Wohnen / Finanzielle Hilfen |
Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleHerderstraße StraßenbahnLinie 3 |
Parkplatz | ParkplatzParken vor dem Dienstgebäude möglich Gebühren: Nein |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |