Ingenieurkammer - Eintragung Freiwillige Mitgliedschaft
Als Berufsanfänger/in können Sie eine freiweillige Mitgliedschaft bei der Ingenieurkammer beantragen. Dazu erhalten Sie hier Informationen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Der Ingenieurkammer Thüringen obliegt als Körperschaft des öffentlichen Rechts die zentrale Aufgabe, neben der Wahrung der beruflichen Belange der Ingenieure und des Ansehens des Berufsstandes, zugleich die Erfüllung der beruflichen Pflichten zu überwachen.
Die Struktur der Kammermitgliedschaft bei der Ingenieurkammer Thüringen umfasst Pflichtmitglieder und auch Freiwillige Mitglieder. Die Ingenieurkammer führt hierüber ein Verzeichnis der Kammermitglieder, in das auch die Liste der Freiwilligen Mitglieder einbezogen wird.
Im Unterschied zu der für Pflichtmitglieder zwingend erforderlichen Berufspraxis bzw. Berufserfahrung, stellt dies für eine freiwillige Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer Thüringen keine erforderliche Voraussetzung dar.
Damit wird die Zielsetzung verbunden, auch Berufsanfängern, die einerseits aufgrund abgeschlossener Berufsqualifikationen berechtigt sind die geschützte Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu führen und andererseits noch nicht über eine hinreichende Berufserfahrung verfügen, die Möglichkeit zu eröffnen, als Freiwilliges Kammermitglied der Ingenieurkammer Thüringen beizutreten. Als Freiwilliges Mitglied stehen Ihnen berufsbegleitende Weiterbildungsangebote und aus der Gemeinschaft der Kammermitglieder sich ergebende Synergien zur Verfügung.
Mit der Eintragung als Freiwilliges Mitglied der Ingenieurkammer Thüringen wird zugleich dokumentiert, dass die antragstellende Person über die nach den gesetzlichen Vorgaben vorausgesetzte berufliche Qualifikation und die damit verbundene Berechtigung zum Führen der geschützten Berufsbezeichnung „Ingenieur“ verfügt.
Nach erfolgter Antragsstellung bestätigt die Ingenieurkammer Thüringen der antragsstellenden Person binnen eines Monats den Eingang des Antrages einschließlich der vorgelegten Nachweise und teilt ggf. mit, welche Nachweise noch fehlen.
Über den Antrag wird spätestens innerhalb von drei Monaten nach Zugang der vollständigen Nachweisunterlagen entschieden, wobei diese Frist um einen weiteren Monat verlängert werden kann.
Durch den Eintragungsausschuss der Ingenieurkammer Thüringen ergeht nach Prüfung über das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eine Entscheidung. Diese stellt einen Verwaltungsakt dar.
Die mit der Antragsstellung vorgelegten Unterlagen verbleiben bei der Ingenieurkammer Thüringen und werden dort archiviert.
Wenden Sie sich an die Ingenieurkammer Thüringen.
Um als Freiwilliges Mitglied in das Mitgliederverzeichnis der Ingenieurkammer Thüringen eingetragen zu werden, bedarf es, neben eines schriftlichen Antrages, des Vorliegens der nachstehenden Voraussetzungen (§ 21 Abs. 6 ThürAIKG).
- Der Antragsteller muss seine Hauptwohnung, eine berufliche Niederlassung oder den Ort der überwiegenden beruflichen Tätigkeit in Thüringen haben.
- Er muss berechtigt sein die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ gemäß § 4 Abs. 1 führen zu dürfen.
- Beim Antragsteller dürfen keine Gründe einer Versagung der Eintragung im Sinne § 12
Abs. 1, 2 ThürAIKG vorliegen. Derartige Versagungsgründe kommen in Betracht, wenn
einschlägige rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilungen, fehlende Geschäftsfähigkeit oder finanziell ungeordnete Verhältnisse vorliegen würden.
Zuständig für die Entscheidung über die beantragte Eintragung als Freiwilliges Mitglied ist der Eintragungsausschuss der Ingenieurkammer Thüringen (§ 26 Abs. 2 ThürAIKG).
Die gleichzeitige Mitgliedschaft bei der Ingenieurkammer Thüringen und in weiteren Kammern anderer Länder ist zulässig (§ 21 Abs. 10 ThürAIKG).
In der Regel werden folgende Unterlagen benötigt:
- vollständig ausgefüllte Antragsunterlagen einschließlich der Anlage 3 (Fachbogen zum Antrag auf Eintragung in die Liste der Freiwilligen Mitglieder)
- Personalausweis/Reisepass in Kopie
- Ausbildungsnachweis einschließlich Ausbildungszeugnis in Kopie (Diplom,
- Bachelor-/Masterurkunde etc.)
- Meldebescheinigung betreffend Hauptwohnung bzw. Nachweis über eine berufliche Niederlassung oder die Ausübung der überwiegenden beruflichen Tätigkeit in Thüringen
- amtliches Führungszeugnis
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
Für die Bearbeitung der Antragstellung auf Mitgliedschaft und Eintragung als Freiwilliges Mitglied beträgt die Antragsgebühr 50,00 €.
Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung ist die Kostenordnung der Ingenieurkammer Thüringen vom 26.10.2017.
Es sind keine Fristen zu beachten. Vielmehr ist das eigene Interesse der antragstellenden Person für eine Antragstellung entscheidend.
Thüringer Gesetz über die Architektenkammer, die Ingenieurkammer und den Schutz der Berufsbezeichnungen vom 14.12.2016 (Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetz -ThürAIKG).
Gegen eine Entscheidung der Ingenieurkammer Thüringen kann innerhalb eines Monats nach deren Zugang Klage bei dem für den Wohnort der antragstellenden Person zuständigen Verwaltungsgericht, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten des Verwaltungsgerichtes, erhoben werden.
Ein Vorverfahren bzw. Widerspruchsverfahren findet nicht statt.
Die Dokumente sind barrierefrei ausfüllbar.
Das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) stellt Ihnen das notwendige Antragsdokument auf einem virtuellen Schreibtisch bereit.
Mit Eintragung in die entsprechende Liste wird eine Mitgliedschaft im Versorgungswerk begründet.
Die Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme an Preisauslobungen, Veranstaltungen sowie zur Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen.
Ingenieurkammer Thüringen
22.04.2020
Ingenieurkammer Thüringen
Zuständige Stellen
Stelle | Ingenieurkammer Thüringen |
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Fax | 0361 2287350 |
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Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleThüringer Landtag/IHK Straßenbahn1 |
Parkplatz | ParkplatzParkhaus Am Stadion Gebühren: Ja |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |
Downloads
Merkblatt Versorgungswerk
Antrag auf Mitgliedschaft / Eintragung in Listen
Anlage 3: Fachbogen zum Antrag auf Eintragung in die Liste der Freiwilligen Mitglieder