Ausstellung Mitgliedsbescheinigung Handwerkskammer
Ihre zuständige Handelskammer kann Ihnen eine Mitgliedsbescheinigung für Ihre Mitgliedsbetriebe als Nachweis über die Eintragung bei der HWK ausstellen. Diese müssen Sie beantragen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Die Mitgliedsbescheinigung ist ein Schriftstück der Handwerkskammer, das Angaben zum Handwerksbetrieb wie z. B. Betriebsname, Betriebsadresse, Mitgliedsnummer und die eingetragenen Handwerke bzw. handwerksähnlichen Gewerbe gemäß Anlage A bzw. Anlage B der Handwerksordnung enthält.
Auf Anfrage oder formlosen Antrag stellt die Handwerkskammer für ihre Mitgliedsbetriebe eine Mitgliedsbescheinigung als Nachweis über die Eintragung aus.
Bitte wenden Sie sich an die Mitarbeiter der Handwerksrolle Ihrer zuständigen Handwerkskammer.
Die Gebühren richten sich nach dem Gebühren- und Entgeltverzeichnis der zuständigen Handwerkskammer.
Für die Bearbeitung Ihres Anliegens ist die Benennung Ihrer Mitgliedsnummer bei der zuständigen Handwerkskammer, die sich auf Ihrer Handwerks- bzw. Gewerbekarte befindet, sehr hilfreich.
die Thüringer Handwerkskammern
01.07.2016
Zuständige Stellen
Stelle | Handwerkskammer für Ostthüringen (HWK Gera) - Handwerksrolle |
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Telefon | |
Fax | 0365 8225-199 |
Öffnungszeiten | Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag + Sonntag |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleBusbahnhof Gera StraßenbahnHaupbahnhof / Theater |
Parkplatz | ParkplatzBielitzstraße Gebühren: Nein |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |