Zulassung von Luftsicherheitsausrüstung für Stellen der sicheren Lieferkette und Luftfahrtunternehmen beantragen
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die Genehmigung des Einsatzes der Luftsicherheitsausrüstung im Rahmen der sicheren Lieferkette beantragen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Um den sicheren Transport innerhalb der Europäischen Union (EU) zu gewährleisten, gibt es die sichere Lieferkette. Diese dient insbesondere dazu, Sabotageakte und terroristische Anschläge zu verhindern.
Deutsche Unternehmen, die innerhalb der EU Waren im Rahmen der sicheren Lieferkette transportieren oder anderweitig behandeln, müssen beim Luftfahrt-Bundesamt einen der folgenden Status beantragen:
- reglementierte Beauftragte
- bekannte Versender
- Transporteure
Zur Erfüllung der mit dem Status verbundenen Aufgaben muss häufig Luftsicherheitsausrüstung eingesetzt werden. Luftsicherheitsausrüstungen sind zum Beispiel Sprengstoffspurendetektoren, Metalldetektoren oder Röntgengeräte. Die eingesetzte Luftsicherheitsausrüstung muss vom Luftfahrt-Bundesamt zugelassen werden.
Dies gilt auch für Luftsicherheitsausrüstung, die für Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von überlassenen Bereichen von Luftfahrtunternehmen eingesetzt wird. Für die Zulassung von Luftsicherheitsausrüstung müssen Sie einen Antrag stellen, und es wird eine Zulassungsüberprüfung vor Ort durchgeführt. Im Rahmen der Zulassungsüberprüfung vor Ort wird an Ihrem Betriebsstandort geprüft, ob die Luftsicherheitsausrüstung den Auflagen und Vorschriften entsprechend eingesetzt wird. Überprüft wird zudem, ob sie die gesetzlichen Mindestanforderungen hinsichtlich der Detektionsleistung von Sprengstoffen oder beim Erkennen verbotener Gegenstände, erfüllen.
Erteilt Ihnen das Luftfahrt-Bundesamt eine Zulassung für die Luftsicherheitsausrüstung, erhalten Sie für diese Luftsicherheitsausrüstung und den zugehörigen Betriebsstandort einen in der Europäischen Union (EU) gültigen Zulassungsbescheid. Für jede eingesetzte Luftsicherheitsausrüstung gibt es einen separaten Zulassungsbescheid.
Änderungen an der Luftsicherheitsausrüstung (Hardware- beziehungsweise Softwareänderungen oder ähnliches) müssen Sie dem Luftfahrt-Bundesamt melden. Das Luftfahrt-Bundesamt überprüft diese Änderungen. Eine Änderung an der Luftsicherheitsausrüstung kann eine erneute Überprüfung durch das Luftfahrt-Bundesamt erforderlich machen. Die Zulassung der Luftsicherheitsausrüstung ruht dann, bis deren einwandfreie Funktion nachgewiesen wurde.
Die Zulassung der Luftsicherheitsausrüstung ist gültig, bis Sie eine Rückgabe der Zulassung beantragen oder das Luftfahrt-Bundesamt sie widerruft.
Die Zulassung von Luftsicherheitsausrüstung können Sie online beantragen:
- Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
- Sie sollten im Idealfall bereits ein Nutzerkonto Bund erstellt haben, um den Antrag auch später darüber verwalten zu können.
- Zuerst geben Sie die Daten zur antragstellenden Person an. Diese enthalten persönliche Daten und Kontaktdaten.
- Im nächsten Schritt erfassen Sie Angaben zum Betriebsstandort, in welchem die Luftsicherheitsausrüstung eingesetzt werden soll. Geben Sie die Anschrift und Zulassungsnummer (falls bereits vorhanden) des Betriebsstandortes, sowie die Unternehmensbezeichnung an.
- Anschließend machen Sie Angaben zur Luftsicherheitsausrüstung. Zunächst geben Sie hierfür den Antragsgrund an. Anschließend wählen Sie die verwendete Technologie der Luftsicherheitsausrüstung aus und nehmen weitere Angaben zu dieser vor. Zudem können Sie weitere Unterlagen zur Luftsicherheitsausrüstung (zum Beispiel Servicebericht, Strahlenschutznachweis) hochladen. Wenn weitere Luftsicherheitsausrüstung angegeben werden soll, können Sie dies tun.
- Wenn die Angaben vollständig sind, nimmt das Luftfahrt-Bundesamt eine Prüfung vor und stimmt eventuell offene Fragen mit Ihnen ab.
- Wenn das Luftfahrt-Bundesamt es als notwendig erachtet, wird mit der antragstellenden oder bevollmächtigen Person ein Termin für eine Zulassungsüberprüfung vor Ort vereinbart.
- Im Rahmen der Zulassungsüberprüfung vor Ort wird die Luftsicherheitsausrüstung durch das Luftfahrt-Bundesamt überprüft. Sofern diese Überprüfung erfolgreich verläuft, erhalten Sie abschließend durch die Behörde einen Zulassungsbescheid.
- Sie sind eine öffentliche Stelle, juristische oder natürliche Person, Gesellschaft oder andere Personenvereinigung des privaten Rechts mit Sitz in Deutschland oder
- eine natürliche Person in Deutschland vertritt Sie.
- Sie können den Antrag auch in Vertretung für die leistungsempfangende Organisation stellen.
bei Vertretung:
- Nachweis der Vertretungsberechtigung
Es gibt keine weiteren Unterlagen, die Sie verpflichtend einreichen müssen. Verschiedene Unterlagen sind aber hilfreich bei der Bearbeitung des Antrags, beispielsweise
- Unterlagen zur Luftsicherheitsausrüstung (zum Beispiel Servicebericht, Strahlenschutznachweis)
Durch die Änderung der Luftsicherheitsgebührenverordnung gelten seit dem 01.02.2024 für die Zulassung von Sicherheitsausrüstung neue Gebührenpflichten.
Die Gebühren richten sich nach der Luftsicherheitsgebührenverordnung.
Mögliche Zahlungsweisen sind per giropay oder per Überweisung.
Die Zulassung von Luftsicherheitsausrüstung (Technische Geräte) ist bis zur Rückgabe oder Entzug der Zulassung gültig.
Die Bearbeitungsdauer kann unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs variieren. Das Luftfahrt-Bundesamt gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung.
Bearbeitungsdauer: 1 - 60 Werktage
Widerspruch innerhalb eines Monats
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
13.06.2024
Zuständige Stellen
Stelle | Luftfahrt-Bundesamt (LBA) |
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Telefon | |
Fax | +49 531 2355-9099 |
WWW | |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Stelle | Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat S 6 |
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Telefon | |
Fax | +49 531 23556699 |
WWW | Informationen zum Referat S6 auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) |
Öffnungszeiten | Telefonische Erreichbarkeit Referat S 6: Montag: 09:00 – 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr Mittwoch: 09:00 – 12:00 Uhr Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |