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Verbringensgenehmigung für den innergemeinschaftlichen Transport von zivilen Explosivstoffen und Munition
Der Versender von zivilen Explosivstoffes beantragt im Empfängerland eine Verbringensgenehmigung, die die gesamte Transportkette einschließt (einschließlich jeweils...
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Der Versender von zivilen Explosivstoffes beantragt im Empfängerland eine Verbringensgenehmigung, die die gesamte Transportkette einschließt (einschließlich jeweils Durchfuhrländer).
Wenden Sie sich an die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), Fachgruppe 2.3 Explosivstoffe.
Benutzung des Antragsformulars der BAM für Verbringensgenehmigungen
Es fallen Gebühren an:
- 1-2 Wochen Bearbeitungsdauer
- Vorausssetzung i. d. R. Befähigungsschein nach Sprengstoffrecht
- Dadurch dass es sich um fachlich sehr anspruchsvolle Verfahren handelt und im Einzelfall technisch komplizierte Informationen auszutauschen sind, ist die Antragsbearbeitung nur direkt bei der BAM zweckmäßig. Wegen Detailfragen wenden Sie sich bitte direkt an die BAM.
Zuständige Stellen
Stelle | Bundesanstalt für Materialforschung- und prüfung (BAM) |
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Telefon | |
Fax | 030 8112029 |
WWW | |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |