Zum Inhalt springen
Transportgenehmigungen

On-the-Job-Training (OJT) im Einzelfall beantragen

Für den Abschluss des Luftfahrzeugmusterlehrgangs können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (auch in Vertretung) ein On-the-Job-Training (OJT) erstmalig oder erneut beantragen, ein bereits genehmigtes OJT ändern oder einen Assessmenttermin anmelden.

Leistungsbeschreibung

Das On-the-Job-Training (OJT) repräsentiert neben dem theoretischen- und praktischen Musterlehrgang einen weiteren Schritt zum Erhalt der ersten Luftfahrzeugmusterberechtigung einer Kategorie.

Während Trainees im theoretischen und praktischen Teil des Musterlehrgangs grundlegende Kenntnisse des Luftfahrzeugmusters vermittelt werden, sollen diese Kenntnisse im Rahmen des OJT in einer realen Instandhaltungsumgebung umgesetzt und vertieft werden.

Trainees werden hierbei durch sogenannte Supervisorinnen und Supervisoren praktisch angeleitet und unterstützt, um entsprechende Erfahrung als angehendes freigabeberechtigtes Personal zu sammeln.

Für die Erstmustererteilung benötigen Trainees einen erfolgreich abgeschlossenen Luftfahrzeugmusterlehrgang. Zusätzlich müssen sie ein abgeschlossenes On-the-Job-Training (OJT) in einem genehmigten Instandhaltungsbetrieb nachweisen.

Wenn Sie in Ihrer Ausbildungsstätte nicht die Möglichkeit haben, ein genehmigtes OJT zu ermöglichen, können Sie ein OJT im Einzelfall beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen.

Folgende Möglichkeiten haben Sie:

  • Sie beantragen ein OJT im Einzelfall erstmalig.
  • Sie beantragen einen Folgeantrag für ein OJT.
  • Sie beantragen eine Änderung für ein bereits genehmigtes OJT.
  • Sie melden einen Assessmenttermin an.

Sie haben außerdem die Möglichkeit, eine OJT-Genehmigung für mehrere Trainees gleichzeitig zu beantragen. Beachten Sie, dass dem LBA eine Genehmigung vorgelegt werden muss, bevor das OJT beginnt.

Erstmaliger Antrag:

Für die erstmalige Beantragung eines OJT müssen Sie angeben:

  • Daten zu den Trainees,
  • Daten zum Ausbildungsbetrieb,
  • Details zum geplanten OJT,
  • Daten über geplante Supervisoren und Assessoren.

Folgeantrag:

Ein Folgeantrag ist ein Antrag auf Genehmigung eines neuen OJT, basierend auf einem bereits genehmigten OJT.

Im Falle einer Folgebeantragung müssen Sie angeben, in welchen Punkten sich das neue OJT vom vorher durchgeführten unterscheidet. Sind die Unterschiede zu groß, kann eine vollständige Neubeantragung notwendig sein.

Änderungsantrag:

Im Falle eines Änderungsantrags müssen Sie angeben, was sich gegenüber dem ursprünglich genehmigten OJT verändert hat.

Assessmenttermin melden:

Wenn Sie einen Assessmenttermin melden möchten, müssen Sie den entsprechenden Ort und die Zeit angeben.

Um ein On-the-Job-Training (OJT) zu beantragen, ein bestehendes OJT zu ändern oder einen Assessmenttermin zu melden, können Sie den Online-Dienst nutzen oder die entsprechenden Formulare per Post oder Fax an das LBA senden.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Senden Sie den Antrag online ab.
  • Das Luftfahrtbundesamt prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid und Gebührenbescheid.
  • Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, erhalten Sie einen Bescheid und gegebenenfalls weitere Ergebnisdokumente.

  • Sie sind eine natürliche Person.
  • Sie sind mündig, das heißt handlungsfähig, voll geschäftsfähig und straffähig.
  • Die Voraussetzungen für die Beantragung treffen auf alle Trainees des OJT zu.

Nachweise der pädagogischen Kenntnisse der Assessorinnen oder Assessoren

Personalausweis oder Reisepass für jeden Trainee

Bei Vertretung

  • Nachweis der Vertretungsberechtigung (Vollmacht) für jeden Trainee

Bei einer Adresse im Ausland:

  • Erklärung zur Bestellung eines Empfangsbevollmächtigten

Bei einem Ausbildungsbetrieb außerhalb Deutschlands:

  • Maintenance Organisation Exposition

Wenn die gültige Teil-66-Lizenz oder vergleichbare ICAO-Lizenz der Supervisorinnen und Supervisoren beziehungsweise der Assessorinnen und Assessoren nicht in Deutschland ausgestellt wurde:

  • Gültige Teil-66-Lizenz oder vergleichbare ICAO-Lizenz der Supervisorinnen oder Supervisoren und Assessorinnen oder Assessoren

Bei einem Erstantrag oder bei Änderungen an der Capability List / Scope of Work:

  •  Capability List / Scope of Work

Bei einem Erstantrag oder bei Änderungen am geplanten Assessment-Ablauf:

  • Assessment-Protokoll zum geplanten Assessment-Ablauf

Bei Erstantrag oder Änderungen am Logbuch:

  • OJT-Logbuch

Bei Kostenübernahme:

  • Kostenübernahmeerklärung

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

Antrag auf Anerkennung eines On-the-Job-Trainingsprogramms für eine Einzelperson je Musterberechtigung in einer Kategorie. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.

Gebühr: EUR 400,00

Folgeantrag gleichen Inhaltes für einen weitere Einzelperson je Musterberechtigung in einer Kategorie. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.

Gebühr: EUR 200,00

Änderung oder Erweiterung eines genehmigten Trainingsprogramms: EUR 100,00 – 200,00 Euro. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.

Gebühr: EUR 100,00 - 200,00

Die Genehmigung des OJT muss vor dem Beginn des OJT erfolgen.

Im Gegensatz zur praktischen Musterausbildung ist es erlaubt, bereits bis zu 50 Prozent der Ausbildung am Arbeitsplatz vor Antritt der Theorie zu absolvieren.

Belegte Musterkurse dürfen nicht länger als 3 Jahre her sein (ab 1. Schulungstag).

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Regel innerhalb von circa 4 Monaten nach Antragstellung.

Bearbeitungsdauer: 1 - 4 Monate

  • Widerspruch

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

09.11.2022

Zuständige Stellen

Stelle

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Telefon

+49 531 2355-0

Fax

+49 531 2355-9099

E-Mail

poststelle@lba.de

WWW

Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts (LBA)

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Stelle

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Sachgebiet T22, Technisches Personal

38001 Braunschweig

Telefon

+49 531 23555297

Fax

+49 531 23555297

E-Mail

aml@lba.de

WWW

Anfragen zum Thema Technisches Personal

Öffnungszeiten

Telefonzeiten:

Montag: 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag: 10:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 10:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 10:00 - 12:00 Uhr
Freitag: 10:00 - 12:00 Uhr

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein