Interesse an der Aufnahme in den Prüfer-Pool einer ATO bekunden oder eine Änderung melden
Wenn Sie praktische Prüfungen für den Erwerb einer Lizenz oder einer Instrumentenflugberechtigung als Prüferin oder Prüfer abnehmen möchten, können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt die Aufnahme in den Prüfer-Pool einer ATO des Luftfahrt-Bundesamtes beantragen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Sie möchten praktische Prüfungen für den Erwerb von Lizenzen oder Berechtigungen im Rahmen der Ausbildung an einer vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zugelassenen Ausbildungsorganisation (ATO) durchführen? Dann müssen Sie dem Prüfer-Pool der entsprechenden ATO zugeordnet sein.
Der Prüfer-Pool ist eine Liste von Prüferinnen und Prüfern, die zur Abnahme von praktischen Prüfungen an einer ATO berechtigt sind. Diese Liste ist tagesaktuell.
Die Eintragung in den Prüfer-Pool berechtigt Sie für die Abnahme von praktischen Prüfungen zum Erwerb
- der Berufspilotenlizenz (CPL),
- der Lizenz für Piloten in mehrköpfigen Flugbesatzungen (MPL),
- einer Instrumentenflugberechtigung (IR).
Wenn Sie in den Prüfer-Pool eingetragen sind und sich Ihre Daten ändern, können Sie die Änderung oder Löschung dieser Eintragung beantragen.
Interesse an der Aufnahme in den Prüfer-Pool einer ATO bekunden oder eine Änderung melden können Sie online beantragen:
- Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
- Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
- Senden Sie den Antrag online ab.
- Das LBA prüft den Sachverhalt. Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das LBA Kontakt zu Ihnen auf.
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Sie haben eine gültige Prüferberechtigung.
- Mit einem Nachweis der Vertretungsberechtigung können Sie die Beantragung auch als Vertretung vornehmen.
- Sie sind eine natürliche Person (Inland, EU-Staat, Drittstaat) oder eine juristische Person (mit Sitz im Inland oder vertreten durch natürliche Personen aus Inland, EU-Staat oder Drittstaat).
- Formular FV.GP-Prüferbestimmung-01/1 (Rev. 1) (Interessenbekundung)
- gegebenenfalls: Nachweis der Vertretungsberechtigung
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Frist.
Die Bearbeitungsdauer kann im Einzelfall variieren. Sie können beim LBA den aktuellen Stand erfragen.
Bearbeitungsdauer: 2 - 4 Wochen
Es sind keine Rechtsbehelfe gegeben.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
10.11.2023
Zuständige Stellen
Stelle | Luftfahrt-Bundesamt (LBA) |
---|---|
Telefon | |
Fax | +49 531 2355-9099 |
WWW | |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Stelle | Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L 3 |
---|---|
Fax | +49 531 23554395 |
WWW | Informationen zum Referat L 3 auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |