Genehmigung der Tarife für den Schienenpersonennahverkehr beantragen
Die Genehmigung der Tarife für den Schienenpersonennahverkehr muss beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft beantragt werden.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Öffentliche Eisenbahnverkehrsunternehmen sind verpflichtet, im Schienenpersonennahverkehr Tarife aufzustellen. Tarife sind Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen, ohne deren vorherige Genehmigung die Eisenbahnverkehrsdienste nicht erbracht werden dürfen. Tarife müssen die Entgelte oder alle Angaben, die zur Berechnung des Entgeltes für die Beförderung von Personen und für Nebenleistungen im Personenverkehr notwendig sind, sowie alle anderen für die Beförderung maßgebenden Bestimmungen enthalten. Tarife müssen gegenüber jedermann in gleicher Weise angewendet werden.
Die Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie die Verkehrs- und Tarifverbünde mit Sitz in Thüringen stellen einen Tarifantrag für die Beförderungsbedingungen oder deren Änderung beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, über den binnen 6 Wochen befunden wird.
Es wird formlos Antrag auf Genehmigung der Beförderungbedingungen bzw. auf Genehmigung der Änderung der Beförderungsbedingungen eingereicht. Sofern hierbei von den Bestimmungen der Eisenbahn-Verkehrsordnung oder von Vereinbarungen oder Auferlegungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 in der jeweils geltenden Fassung abgewichen werden soll, ist darauf besonders hinzuweisen. Der Antrag wird nun daraufhin geprüft, ob der Tarif einen nach Artikel 3 Absatz 2 oder 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 festgesetzten Höchsttarif übersteigt und die Beörderungsbedingungen mit dem geltenden Recht in Einklang steht.
Das Eisenbahnverkehrsunternehmen bzw. der Verkehrs- oder Tarifverbund muss seinen Sitz in Thüringen haben.
Antrag mit den Beförderungsbedingungen bzw. deren Änderung
50 Euro bis 500 Euro in Abhängigkeit des Verwaltungsaufwandes.
Es sind keine Fristen zu beachten.
Die Bearbeitungsdauer beträgt maximal 6 Wochen.
Klage innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Verwaltungsgericht Weimar.
Schriftlicher Antrag (per E-Mail oder postalisch)
Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn dem Antragsteller nicht innerhalb von sechs Wochen nach Eingang seines Antrages eine vom Antrag abweichende Entscheidung der Genehmigungsbehörde zugeht.
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
09.09.2021
Zuständige Stellen
Stelle | Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft - Referat 42 - Schienenverkehr, Öffentlicher Personennahverkehr |
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Telefon | +49 361 5741110000 |
WWW | Internetseite des Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |