Zum Inhalt springen
Transportgenehmigungen

Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugsystemen in geografischen UAS-Gebieten beantragen

Wenn Sie ein UAS in einem geografischen UAS-Gebiet betreiben, sind besondere Regelungen zu beachten. Sie können im begründeten Ausnahmefall eine Erlaubnis beantragen.

Inhaltsverzeichnis

Leistungsbeschreibung

Bürger und Unternehmen müssen beim Betrieb eines UAS in einem geografischen UAS-Gebiet besondere Regelungen beachten. Sollte dies im begründeten Ausnahmefall nicht möglich sein, können sie die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugsystemen in geografischen UAS-Gebieten beantragen. Zudem werden von der Landesluftfahrtbehörde schriftliche und telefonische Auskünfte zum UAS-Betrieb erteilt.

Bitte wenden Sie sich an das Referat 520 - "Luftverkehr" des Thüringer Landesverwaltungsamts.

Sie müssen nachweisen, dass die Einhaltung der besonderen Regelungen der Rechtsgrundlage nicht möglich ist und Sie ein darüber hinausgehendes berechtigtes Interesse am UAS-Betrieb haben.

Vollständig ausgefülltes Antragsformular

Personalausweis(e) des/ der Fernpiloten in Kopie

EU-Kompetenznachweis oder EU-Fernpilotenzeugnis nach VO (EU) 2019/ 947

Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung für Personen und Sachschäden

Technisches Datenblatt des unbemannten Luftfahrzeugsystems

formlose Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers zum Starten und Landen

Übersichtskarte des Befliegungsgebiets

Gegebenenfalls Risikobewertung und Nachweise sowie Unterlagen nach SORA-GER (Die SORA wird als mehrstufiger Prozess der Risikobewertung genutzt und soll der Verbesserung der Sicherheit durch den Einsatz von Drohnen bewirken.)

Einzelerlaubnis: Gebühren in Höhe von 50 €

Allgemeinerlaubnis: Gebühren in Höhe von 150,00 €

keine

Klage

Den ausgefüllten Antrag können Sie entweder elektronisch per E-Mail oder ausgedruckt postalisch an das Referat 520 – „Luftverkehr“ des Thüringer Landesverwaltungsamts senden.

Thüringer Landesverwaltungsamt

25.05.2023

Zuständig ist das Referat 520 - "Luftverkehr" des Thüringer Landesverwaltungsamts.

Nur in begründeten Fällen kann für die in der Rechtsgrundlage genannten geografischen Gebiete über die dort festgelegten Regelungen hinaus eine Ausnahme zum Betrieb von UAS beantragt werden.

Dabei ist detailliert zu begründen, weshalb die Regelungen der Rechtsgrundlage nicht eingehalten werden können und worin das darüber hinausgehende berechtigte Interesse am UAS-Betrieb besteht.