Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugsystemen in geografischen UAS-Gebieten beantragen
Wenn Sie ein UAS in einem geografischen UAS-Gebiet betreiben, sind besondere Regelungen zu beachten. Sie können im begründeten Ausnahmefall eine Erlaubnis beantragen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Bürger und Unternehmen müssen beim Betrieb eines UAS in einem geografischen UAS-Gebiet besondere Regelungen beachten. Sollte dies im begründeten Ausnahmefall nicht möglich sein, können sie die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugsystemen in geografischen UAS-Gebieten beantragen. Zudem werden von der Landesluftfahrtbehörde schriftliche und telefonische Auskünfte zum UAS-Betrieb erteilt.
Bitte wenden Sie sich an das Referat 520 - "Luftverkehr" des Thüringer Landesverwaltungsamts.
Sie müssen nachweisen, dass die Einhaltung der besonderen Regelungen der Rechtsgrundlage nicht möglich ist und Sie ein darüber hinausgehendes berechtigtes Interesse am UAS-Betrieb haben.
Vollständig ausgefülltes Antragsformular
Personalausweis(e) des/ der Fernpiloten in Kopie
EU-Kompetenznachweis oder EU-Fernpilotenzeugnis nach VO (EU) 2019/ 947
Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung für Personen und Sachschäden
Technisches Datenblatt des unbemannten Luftfahrzeugsystems
formlose Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers zum Starten und Landen
Übersichtskarte des Befliegungsgebiets
Gegebenenfalls Risikobewertung und Nachweise sowie Unterlagen nach SORA-GER (Die SORA wird als mehrstufiger Prozess der Risikobewertung genutzt und soll der Verbesserung der Sicherheit durch den Einsatz von Drohnen bewirken.)
Einzelerlaubnis: Gebühren in Höhe von 50 €
Allgemeinerlaubnis: Gebühren in Höhe von 150,00 €
keine
Klage
Den ausgefüllten Antrag können Sie entweder elektronisch per E-Mail oder ausgedruckt postalisch an das Referat 520 – „Luftverkehr“ des Thüringer Landesverwaltungsamts senden.
Thüringer Landesverwaltungsamt
25.05.2023
Zuständig ist das Referat 520 - "Luftverkehr" des Thüringer Landesverwaltungsamts.
Nur in begründeten Fällen kann für die in der Rechtsgrundlage genannten geografischen Gebiete über die dort festgelegten Regelungen hinaus eine Ausnahme zum Betrieb von UAS beantragt werden.
Dabei ist detailliert zu begründen, weshalb die Regelungen der Rechtsgrundlage nicht eingehalten werden können und worin das darüber hinausgehende berechtigte Interesse am UAS-Betrieb besteht.
Zuständige Stellen
Stelle | Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520 |
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Telefon | |
Fax | 0361 57332-1462 |
WWW | Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520 |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleWeimar Atrium Bus1, 2, 3, 9 |
Parkplatz | ParkplatzTiefgarage Atrium Parkplätze: 840 Gebühren: Ja |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |