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Transportgenehmigungen

Ersterteilung oder Änderung einer Prüferlaubnis für Prüferinnen und Prüfer von Luftfahrtgerät (PvL) beantragen

Sie können eine Prüferlaubnis für Prüfer von Luftfahrtgerät (PvL) der Klasse 4 beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen. Sie können zusätzlich einen Antrag stellen, um eine bereits bestehende Erlaubnis für PvL zu erneuern, zu verlängern oder zu ändern.

Leistungsbeschreibung

Mit einer Prüferlaubnis können Sie Ihre Tätigkeiten als Prüfer von Luftfahrtgerät (PvL) ausüben. Die Prüferlaubnis für PvL ist eine Voraussetzung, wenn Sie Prüfaufgaben und Prüftätigkeiten im Zusammenhang mit der Verkehrs- und Betriebssicherheit von Luftfahrzeugen durchführen möchten.

Wenn Sie noch keine Prüferlaubnis für PvL der Klasse 4 besitzen, können Sie diese beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen.

Wenn Sie bereits eine Prüferlaubnis für PvL der Klasse 4 besitzen, haben Sie beim LBA folgende Antragsmöglichkeiten für die bestehende Prüferlaubnis:

  • Erneuerung,
  • Verlängerung der Gültigkeit,
  • zusätzliche Berechtigungen,
  • Löschung von Einschränkungen,
  • Zweitschrift (Verlustanzeige),
  • Namens- und Adressänderungen.

Bei bereits vorhandener Prüferlaubnis haben Sie die Möglichkeit, mehrere Anträge gleichzeitig zu stellen. Für die Beantragung müssen Sie persönliche Angaben an das LBA übermitteln sowie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese unterscheiden sich je nach Antragsgrund.  

Um die Ersterteilung oder Änderung einer Prüferlaubnis für Prüfer von Luftfahrtgeräten (PvL) zu beantragen, können Sie den Online-Dienst nutzen oder die entsprechenden Formulare per Post oder Fax an das LBA senden.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Alternativ können Sie die Unterlagen per Fax oder per Post an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) übersenden.Senden Sie den Antrag online ab.
    • Möchten Sie für den Nachweis der Zuverlässigkeit, den Auszug aus dem Fahreignungsregister und das polizeiliche Führungszeugnis im Original (Papierdokument) erbringen, sind Sie dazu verpflichtet nach Absenden des Online-Antrags die Unterlagen im Original an das Luftfahrt-Bundesamt postalisch zu senden.
    • In bestimmten Fällen muss auch Ihre bisherige Erlaubnis für PvL im Original an das Luftfahrt-Bundesamt gesendet werden.
  • Das Luftfahrtbundesamt prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid und Gebührenbescheid.

Um eine Ersterteilung oder Änderung einer Prüferlaubnis für PvL in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind eine natürliche Person aus dem Inland, einem EU-Staat oder einem Drittstaat.
  • Sie sind mündig, das heißt handlungsfähig, voll geschäftsfähig und straffähig.
  •  Sie sind zuverlässig gemäß Luftsicherheitsgesetz.
  • Sie haben das Mindestalter zum Zeitpunkt der Antragstellung erreicht (21 Jahre).
  • Es dürfen keine Strafverfahren gegen Sie laufen.
  • Sie haben alle relevanten theoretischen und praktischen Prüfungen bestanden.

  • Nachweis der Tätigkeit
  • Nachweis der Zuverlässigkeit

Bei Vertretung:

  • Nachweis der Vertretungsberechtigung (Vollmacht)

Bei Adresse im Ausland:

  • Erklärung zur Bestellung eines Empfangsbevollmächtigten

Bei Antrag auf Ersterteilung der Prüferlaubnis für PvL:

  • Nachweis der theoretischen Ausbildung- Nachweis der praktischen Ausbildung
  • Nachweis der praktischen Tätigkeit 
  • Personalausweis oder Reisepass, wenn noch nicht für Prüfungsanmeldung eingereicht
  • Nachweis der theoretischen Prüfung, wenn bereits bestanden
  • Nachweise der Berufsausbildung beziehungsweise Nachweise für den Ersatz der Berufsausbildung

Bei Antrag auf Änderung einer bestehenden PvL  für eine zusätzliche Berechtigung:

  • Nachweis der praktischen Ausbildung,
  • Nachweis der praktischen Tätigkeit.
  • im Original: Erlaubnis für PvL

für einen Wechsel in der Klasse 4 bei der Beantragung einer zusätzlichen Berechtigung:

  • Zusätzliche Nachweise zur Berufsausbildung
  • Zusätzliche Nachweise zur Erfahrung
  • Zusätzliche Nachweise zur theoretischen Ausbildung
  • im Original: Erlaubnis für PvL

für die Löschung einer Einschränkung:

Nachweis zur Löschung der Einschränkung

Nachweis der praktischen Ausbildung

  • im Original: Erlaubnis für PvL

für eine Verlängerung oder Erneuerung:

  • Practical Logbook über die praktischen Tätigkeiten der letzten 12 Monate
  • Bestätigung des Betriebs über eine mindestens sechsmonatige praktische Tätigkeit innerhalb der letzten 12 Monate
  • im Original: Erlaubnis für PvL

für eine Zweitschrift:

  • Eidesstaatliche Erklärung oder polizeiliche Anzeige über Verlust der Lizenz

für Namensänderung:

  • Bestätigung der Namensänderung zum Beispiel Auszug aus dem Standesamtsregister oder neuer Personalausweis

für eine Erneuerung oder für den Fall, dass eine Lizenz abgelaufen ist,

  • Auflistung der Tätigkeiten
  • im Original: Erlaubnis für PvL

für eine Erneuerung, Verlängerung, oder Hinzufügen einer zusätzlichen Berechtigung oder der Löschung einer Einschränkung:

  • im Original: Erlaubnis für PvL

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

Die Gebühr für die Ersterteilung oder Änderung der Prüferlaubnis für PvL ist abhängig von der Antragsleistung. Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.

Gebühr: EUR 35,00 - 600,00

https://www.gesetze-im-internet.de/luftkostv/BJNR003460984.html

Die Gültigkeit der Prüferlaubnis für Prüfer von Luftfahrtgeräten (PvL) liegt bei 5 Jahren.

Geltungsdauer: 5 JAHR

Die Erteilung der (neuen) Prüferlaubnis für Prüfer von Luftfahrtgeräten (PvL) im Original erfolgt in der Regel innerhalb von 1 bis 3 Monaten nach der Antragstellung.

Bearbeitungsdauer: 1 - 3 Monate

  • Widerspruch

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)


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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

09.11.2022

Zuständige Stellen

Stelle

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Telefon

+49 531 2355-0

Fax

+49 531 2355-9099

E-Mail

poststelle@lba.de

WWW

Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts (LBA)

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Stelle

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Sachgebiet T22, Technisches Personal

38001 Braunschweig

Telefon

+49 531 23555297

Fax

+49 531 23555297

E-Mail

aml@lba.de

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Freitag: 10:00 - 12:00 Uhr

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Rollstuhlgerecht

Nein