Berechtigung oder Lehrberechtigung für eine Lizenz für Pilotinnen und Piloten beantragen, verlängern oder erneuern
Wenn Sie bestimmte Flugzeugmuster oder Flugzeugklassen führen oder einen Lehrauftrag ausüben möchten, benötigen Sie eine bestimmte Berechtigung oder Lehrberechtigung. Diese können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen, verlängern, erweitern oder erneuern.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Um Flugzeugmuster oder Flugzeugklassen führen zu dürfen, oder ihre Führung zu unterrichten, benötigen Sie verschiedene Berechtigungen für Ihre Pilotenlizenz.
Die Berechtigungen oder Lehrberechtigungen können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen. Mit erteilter Genehmigung gewährt Ihnen das Luftfahrt-Bundesamt die Ausübung der bestimmten Berechtigung oder der Lehraufgabe.
Sie können eine
- Erteilung,
- Verlängerung,
- Erweiterung oder
- Erneuerung
für eine
- Muster oder Klassenberechtigung,
- musterbezogene Lehrberechtigung,
- nicht musterbezogene Lehrberechtigung,
- sonstige Berechtigung oder
- besondere Lehrberechtigung
beantragen.
Sie können außerdem einen Antrag stellen, dass Ihre Drittstaaten-Berechtigung der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) anerkannt wird.
Diese Anerkennung und die Berechtigungen gelten für folgende Luftfahrzeugkategorien:
- Flugzeuge (A),
- Hubschrauber (H)
- Luftschiffe (As)
Sie können die Eintragung von insgesamt drei Berechtigungen gleichzeitig in der angegebenen Lizenz beantragen.
Sie können den Antrag außerdem auch in Vertretung für den oder die Antragstellende stellen.
Die Erteilung, Verlängerung oder Erneuerung einer Lizenz für Pilotinnen und Piloten können Sie online beantragen:
- Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
- Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen und die Berechtigungen beantragen.
- Senden Sie den Antrag online ab.
- Das LBA prüft Ihren Antrag
- Sie einen Bescheid, weitere Ergebnisdokumente und einen Gebührenbescheid.
- Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid online abrufen und die erhalten die Lizenz per Post
-
Sie sind
- eine natürliche Person aus dem Inland, einem EU-Staat oder einem Drittstaat
- eine juristische Person mit Sitz im Inland oder vertreten durch natürliche Personen aus Inland, EU-Staat oder Drittstaat.
- Sie haben alle erforderlichen theoretischen und praktischen Prüfungen bestanden.
wenn keine Berechtigung der ICAO vorliegt:
- Kopie der aktuellen Lizenz (Vorder und Rückseite)
- Kopie Ihres Personalausweises oder der aktuellen Meldebescheinigung
- Nachweise über die Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen (zum Beispiel Ausbildungsnachweis, praktische Prüfung, Befähigungsüberprüfung, Nachweis über Flugerfahrung)
- Kopien der ausländischen Genehmigungen, Lizenzen und Anerkennungen
wenn keine Berechtigung der ICAO vorliegt und wenn eine besondere Lehrberechtigung besteht:
- Unterlagen für die besondere Lehrberechtigung mit Begründung
für eine Vertretung:
- Nachweis der Vertretungsberechtigung
- ausgefülltes Formular zur Erklärung über Straftaten
für eine Kostenübernahmeerklärung an die bevollmächtigte Person:
- Nachweis der Kostenübernahmeerklärung
für eine ICAO-Drittstaaten-Berechtigung:
- Kopie Ihres Personalausweises
- Lizenzbestätigung aus Drittland ("Verification")
- Nachweis einer nach Regularien der EASA (Europäische Agentur für Flugsicherheit) bestandenen theoretischen Prüfung
- Nachweis einer nach Regularien der EASA bestandenen praktischen Prüfung
- Nachweise über die Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen (zum Beispiel Ausbildungsnachweis, praktische Prüfung, Befähigungsprüfung, Nachweis über Flugerfahrung)
- Nachweis der Flugerfahrung
- Kopie der ausländischen Genehmigungen, Lizenzen und Anerkennungen
- Bestätigung von Drittstaatbehörde über die aktive Lizenzausübung
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
Bei Beantragung mehrerer Berechtigungen erhöht sich der Betrag entsprechend.
Gebühr: EUR 40,00 - 100,00
https://www.gesetze-im-internet.de/luftkostv/BJNR003460984.html
Es gibt keine Frist.
Die Bearbeitungsdauer kann unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs variieren. Das Luftfahrt-Bundesamt gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung.
Bearbeitungsdauer: 3 - 6 Wochen
Links
- Verordnung (EU) Nummer 1178/2011, Anhang VI, Teil-ARA, Teilabschnitt GEN, Abschnitt III, Verfahren für die Erteilung, Verlängerung, Erneuerung oder Änderung von Lizenzen, Berechtigungen, Zeugnissen oder Bescheinigungen – Personen ARA.GEN.315
- Verordnung (EU) Nummer Nr. 1178/2011, Anhang VI, Teil-ARA, Teilabschnitt FCL, Abschnitt II, Verfahren für die Erteilung, Verlängerung oder Erneuerung einer Lizenz, einer Berechtigung oder eines Zeugnisses ARA.FCL.200 (a) bis (d)
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Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
04.04.2023
Zuständige Stellen
Stelle | Luftfahrt-Bundesamt (LBA) |
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Telefon | |
Fax | +49 531 2355-9099 |
WWW | |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Stelle | Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L 4 |
---|---|
aircrew@lba.de | |
Post-L4@lba.de | |
LizenzenL4@lba.de | |
changeofstate@LBA.de | |
Öffnungszeiten | nach Vereinbarung |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |