Anmeldung zur theoretischen Standardisierung und Vorschlag eines Prüfer-Ausbilders für praktische Standardisierung
Sie möchten eine Berechtigung als Prüferin oder Prüfer erhalten oder erneuern? Dann können Sie sich beim Luftfahrt-Bundesamt für einen theoretischen Lehrgang anmelden und eine Ausbilderin oder einen Ausbilder für Ihre praktische Prüfung vorschlagen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Theoretische Standardisierung:
Der theoretische Teil des Lehrgangs für Prüferinnen und Prüfer wird als zweitägiger Präsenzlehrgang im Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig durchgeführt.
Während im Modul 1 allgemeine Grundlagen vermittelt werden, sind die Inhalte des Moduls 2 prüferkategoriespezifisch, wobei einzelne Kategorien zusammengefasst werden. Eine Übersicht der Module und Termine finden Sie auf der Internetseite des LBA.
Im Anschluss an die Teilnahme an dem Lehrgang erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung.
Praktische Standardisierung:
Für die praktische Prüfung zum Erwerb oder Erweiterung einer Prüferberechtigung können Sie einen Vorschlag zur Bestimmung einer Prüfer-Ausbilderin oder eines Prüfer-Ausbilders einreichen.
Für die Anmeldung zur theoretischen Standardisierung oder für den Vorschlag eines Prüfer-Ausbilders oder einer Prüfer-Ausbilderin für die praktische Prüferstandardisierung können Sie sich online anmelden:
- Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
- Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
- Senden Sie die Anmeldung online ab.
- Das LBA prüft den Sachverhalt. Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das Luftfahrt-Bundesamt Kontakt zu Ihnen auf.
- Sie haben eine gültige Fluglizenz oder Prüferberechtigung oder Sie füllen die Anmeldung als Vertretung aus.
- Sie sind eine natürliche Person (Inland, EU-Staat, Drittstaat) oder eine juristische Person (mit Sitz im Inland oder vertreten durch natürliche Personen aus Inland, EU-Staat oder Drittstaat).
für die Anmeldung zur praktischen Standardisierung:
- Nachweis zur Teilnahmebescheinigung der theoretischen Standardisierung, sofern die Standardisierung nicht beim Luftfahrt-Bundesamt absolviert wurde.
- gegebenenfalls: Nachweis der Vertretungsberechtigung
Es fallen keine Kosten an.
Die theoretische Prüferstandardisierung muss vor der praktischen Prüferstandardisierung abgeschlossen sein.
Die Bearbeitungsdauer ist von der Verfügbarkeit der Lehrgangsplätze abhängig und kann daher stark variieren. Sie können beim Luftfahrt-Bundesamt den aktuellen Stand erfragen.
Bearbeitungsdauer: 1 - 6 Monate
Links
- Verordnung (EU) Nummer 1178/2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nummer 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates
- Leitfaden zum Erwerb, Erweiterung, Verlängerung oder Erneuerung einer Prüferberechtigung nach Teil-FCL auf der Internetseite des LBA
Es sind keine Rechtsbehelfe gegeben.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
09.11.2022
Zuständige Stellen
Stelle | Luftfahrt-Bundesamt (LBA) |
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Telefon | |
Fax | +49 531 2355-9099 |
WWW | |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Stelle | Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L 3 |
---|---|
Fax | +49 531 23554395 |
WWW | Informationen zum Referat L 3 auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |